Holzbearbeitungsmachaniker/-in
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
- Bearbeiten eines Werkstückes unter Anwendung maschineller Bearbeitungstechniken sowie
- Sortieren und Stapeln von Holzerzeugnissen einschließlich einer Holzfeuchtemessung.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, zu bearbeiten.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Fertigungstechnik
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120 Minuten
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Maschinen- und Anlagentechnik
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120 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Bei der Erstellung der Arbeitsaufgabe ist die festgelegte Wahlqualifikationseinheit zu berücksichtigen.
Gewichtung
Schriftlicher Teil:
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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Fertigungstechnik |
40 Prozent
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Maschinen- und Anlagentechnik
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40 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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20 Prozent
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Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Innerhalb der schriftlichen Prüfung müssen in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht werden.