Holzbearbeitungsmachaniker/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  • Bearbeiten eines Werkstückes unter Anwendung maschineller Bearbeitungstechniken sowie
  • Sortieren und Stapeln von Holzerzeugnissen einschließlich einer Holzfeuchtemessung.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, zu bearbeiten.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Fertigungstechnik
120 Minuten
Maschinen- und Anlagentechnik
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Bei der Erstellung der Arbeitsaufgabe ist die festgelegte Wahlqualifikationseinheit zu berücksichtigen.

Gewichtung

Schriftlicher Teil:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Fertigungstechnik
40 Prozent
Maschinen- und Anlagentechnik
40 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Innerhalb der schriftlichen Prüfung müssen in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht werden.