Aus- und Weiterbildung

Fachmann/-frau für Systemgastronomie

Zwischenprüfung

In höchstens drei Stunden soll der Prüfling eine praktische Aufgabe bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeit planen, durchführen und präsentieren, die Ergebnisse kontrollieren und Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Gästeorientierung berücksichtigen kann.

Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Planen von Arbeitsschritten,
  2. Anwenden von Arbeitstechniken und
  3. Präsentieren von Produkten.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Systemorganisation
120 Minuten
Steuerung und Kontrolle, Personalwesen
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Es kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
a.) Umgang mit Gästen
b.) Umgang mit Mitarbeitern
c.) Produkte, Produktpräsentation
Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er Produkte anbieten, Personalfragen bearbeiten sowie Gespräche systematisch und situationsbezogen vorbereiten und führen kann. Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.

Gewichtung

Die einzelnen Prüfungsteilen werden zu jeweils gleichen Teilen gewichtet.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.