Aus- und Weiterbildung

Fachkraft für Lagerlogistik

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Für die Aufgaben kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Arbeitsorganisatorische Abläufe
  2. Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln
  3. Lagerungsprozesse

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Prozesse der Lagerlogistik
150 Minuten
Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Mündliche / Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen. Innerhalb dieser Zeit wird hierüber ein insgesamt bis zu 15-minütiges Fachgespräch geführt. Der Prüfling soll zeigen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und zeitlichen Vorgaben selbständig planen, durchführen und kontrollieren kann sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,  den Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigen kann. Als Prüfungsgebiete kommen insbesondere in Betracht:
  1. Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel,
  2. Erstellen eines Beladeplans für unterschiedliche Güter unter Berücksichtigung eines Tourenplans,
  3. versandfertiges Verpacken von Gütern, Beladen und Sichern der Ladung,
  4. Ein-, Um- und Auslagern von Gütern unter Berücksichtigung der Umschlaghäufigkeit, der Güterbeschaffenheit und der Wegzeiten,
  5. Feststellen und Dokumentieren von Mängeln, Ergreifen von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

Gewichtung

Prüfungsbereich
Gewichtung
Praktische Aufgabe I
25 Prozent
Praktische Aufgabe II
25 Prozent
Prozesse der Lagerlogistik
25 Prozent
Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag
15 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn
  1. 1. im Gesamtergebnis,
  2. 2. im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben,
  3. 3. im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche und
  4. 4. in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.