Aus- und Weiterbildung
Fachkraft im Gastgewerbe
Zwischenprüfung
In höchstens drei Stunden soll der Prüfling eine praktische Aufgabe bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeit planen, durchführen und präsentieren, die Ergebnisse kontrollieren und Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Gästeorientierung berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- Planen von Arbeitsschritten,
- Anwenden von Arbeitstechniken und
- Präsentieren von Produkten.
Schriftliche AbschlussprüfungPrüfungsbereichPrüfungszeitProdukte und gastorientierte Dienstleistungen90 MinutenWarenwirtschaft60 MinutenWirtschafts- und Sozialkunde60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Gäste beraten, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe sowie in höchstens zwei Stunden zwei weitere Prüfungsaufgaben bearbeiten.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
1. als komplexe Prüfungsaufgabe nach Wahl des Prüflings:
a) Herstellen und Anrichten einfacher Speisen,
b) Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken oder
c) anlassbezogenes Herrichten eines Gastraumes.
a) Herstellen und Anrichten einfacher Speisen,
b) Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken oder
c) anlassbezogenes Herrichten eines Gastraumes.
Diese Aufgabe soll Ausgangspunkt für ein gastorientiertes Gespräch sein. Innerhalb der Prüfungsaufgabe sollen höchstens 15 Minuten auf das Gespräch entfallen.
2.) als weitere Prüfungsaufgabe:
a) Zuordnen von Gläsern und Bestecken zu vorgegebenen Speisen und Getränken,
b) Zuordnen von Produkten zu Verwendungsmöglichkeiten,
c) Bearbeiten von Zahlungsvorgängen oder
d) Vorbereiten von Bestellungen.
b) Zuordnen von Produkten zu Verwendungsmöglichkeiten,
c) Bearbeiten von Zahlungsvorgängen oder
d) Vorbereiten von Bestellungen.
Gewichtung
- Der schriftliche und der Praktische Teil werden jeweils mit 50 Prozent gewichtet.
- Im Schriftlichen Teil werden die Aufgaben jeweils gleich gewichtet.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.