Aus- und Weiterbildung

Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Zwischenprüfung

  • findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt
  • findet schriftlich und praktisch statt
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens vier Stunden drei Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen einer Qualitätskontrolle,
  2. Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
  3. Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen von Verpackungsmaschinen und -anlagen,
  4. Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Betriebsanleitungen und -anweisungen anwenden, arbeitsbezogene Berichte anfertigen sowie Gesichtspunkte der Hygiene, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  2. Qualitätsmanagement,
  3. Auftragsannahme und Bedarfsermittlung,
  4. Bereitstellung und Lagerung von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
  5. Verpackungsmaterialien und -techniken.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Technik
150 Minuten
Qualitätsmanagement
90 Minuten
Witschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Produktionsprozesses,
  2. Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Verpackungsprozesses und
  3. Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und Beurteilen von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Mittel der Kommunikation anwenden sowie Gesichtspunkte der Hygiene, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.

Gewichtung

Der Schriftliche und der Praktische Teil werden jeweils mit 50 Prozent gewichtet.
Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung hat der Prüfungsbereich Technik gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Technik mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.