Aus- und Weiterbildung

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Zwischenprüfung

  • findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt
  • wird schriftlich und praktisch durchgeführt
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden eine praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen kann, durchführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen, Arbeitsmittel festlegen, Arbeitsergebnisse dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  • Bearbeiten von Werkstoffen,
  • Montieren, Demontieren und Warten von Bauteilen oder Arbeitsgeräten,
  • Proben nehmen,
  • Messen physikalischer Größen und Durchführen von Untersuchungen und
  • Einsetzen technischer Kommunikationsmittel.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in höchstens 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben lösen. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung dargestellt werden. Für die Aufgaben kommen unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge und berufsbezogener Berechnungen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene,
  2. Anlagen- und Maschinentechnik,
  3. Mess- und Analysentechnik,
  4. Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Abfallwirtschaftliche Prozesse
180 Minuten
Kaufmännisches Handeln und Recht
60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens zehn Stunden drei praktische Aufgabe, darunter zwei gemeinsame und eine schwerpunktbezogene Aufgabe, durchführen. Für die gemeinsamen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  • Identifizieren, Deklarieren und Untersuchen von Abfällen sowie deren Zuordnung zu den entsprechenden Entsorgungswegen und
  • Bedienen und Warten von Einrichtungen der Abfallbehandlung.
Für die schwerpunktbezogene Aufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  1. im Schwerpunkt Logistik, Sammlung und Vertrieb: Durchführen einer logistischen Aufgabe;
  2. im Schwerpunkt Abfallverwertung und -behandlung: Durchführen einer Aufgabe der Abfallverwertung und -behandlung;
  3. im Schwerpunkt Abfallbeseitigung und -behandlung: Durchführen einer Aufgabe der Abfallbeseitigung und -behandlung.
Bei der Durchführung der Aufgaben soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann.
Die beiden gemeinsamen praktischen Aufgaben werden mit insgesamt 70 Prozent, die schwerpunktbezogene Aufgabe wird mit 30 Prozent gewichtet.

Gewichtung

Der Schriftliche und der Praktische Teil werden jeweils mit 50 Prozent gewichtet.
Innerhalb des schriftlichen Teils sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Abfallwirtschaftliche Prozesse
60 Prozent
Kaufmännisches Handeln und Recht
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Abfallwirtschaftliche Prozesse mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.