Aus- und Weiterbildung

Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Zwischenprüfung

  • wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt
  • findet schriftlich und praktsich statt
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens drei Stunden vier Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Prüfen der Rohware auf Qualität, Verwendbarkeit und Lagerfähigkeit,
  2. Vorbereiten und Bedienen technischer Einrichtungen für die Entsaftung,
  3. Durchführen einer reinfachen Schönung,
  4. Vorbereiten und Ansetzen der Filtration,
  5. Durchführen einfacher Qualitätsuntersuchungen,
  6. Beurteilen der Wasserqualität,
  7. Auswählen und Einstellen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Anforderungen an die Rohware,
  2. Qualitätsmerkmale typischer Anbaugebiete und Sorten,
  3. technische Einrichtungen für die Vorbereitung und Entsaftung der Rohware,
  4. Schönung und Filtration von Säften,
  5. Gewinnung von Frucht- und Gemüsemark,
  6. produktbezogene Rechtsvorschriften,
  7. Flächen- und Volumenberechnung,
  8. Mischungsberechnung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene Fälle berücksichtigen.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Technologie
120 Minuten
Techische Mathematik
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 6 Stunden 4 Arbeitsproben ausführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen von sensorischen, chemischen und mikrobiologischen Prüfungen,
  2. Durchführen und Auswerten von Schönungsvorversuchen,
  3. Vorbereiten der Haltbarmachung und sterilen Ein- und Auslagerung,
  4. Zusammenstellen von Halbwaren und Zutaten nach Rezeptur,
  5. Prüfen der füllfertigen Erzeugnisse auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
  6. Erstellen einer Rezeptur zur Herstellung von Fruchtwein,
  7. Vorbereiten der Abfüllung und Kontrollieren der Fertigware.

Gewichtung

Der schriftliche und der praktische Teil werden mit jeweils 50 Prozent Gewichtet. Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.