Aus- und Weiterbildung

Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe

Zwischenprüfung

  • soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • findet schriftlich und praktisch statt
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung folgende Aufgaben ausführen:
  1. in höchstens 12 Minuten 400 Meter Schwimmen, da von 50 Meter Kraulschwimmen, 50 Meter Brustschwimmen, 100 Meter Freistilschwimmen und 200 Meter Schwimmen in Rückenlage mit Brustbeinschlag ohne Armtätigkeit,
  2. in höchstens 1 Minute und 30 Sekunden 50 Meter Transportschwimmen, Schieben oder Ziehen, beide Personen bekleidet,
  3. 3 Minuten lang eine Herz-Lungen-Wiederbelebung an einem Übungsphantom,
  4. in höchstens 1 Minute und 35 Sekunden 100 Meter Zeitschwimmen,
  5. Streckentauchen über eine Distanz von mindestens 30 Metern,
  6. Kopfsprung aus 3 Metern Höhe.
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten bearbeiten:
  1. Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Arbeitshygiene und Umweltschutz,
  2. berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen, Einsatz von Werkstoffen und Werkzeugen,
  3. Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Beaufsichtigung des Badebetriebes,
  4. Betreuen von Besuchern.

Schrifltiche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Retten, Erstversorgung und Schwimmer
90 Minuten
Badebetrieb
120 Minuten
Bädertechnik
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung Aufgaben aus folgenden Prüfungsfächern ausführen:
im Prüfungsfach “Retten und Erstversorgung”:
  • in insgesamt höchstens 10 Minuten Durchführen einer praxisnahen Rettungsübung mit Startsprung in Kleidung vom Beckenrand, Anschwimmen, Aufnehmen einer erwachsenen Person aus 3 bis 5 Metern Tiefe, Ausführen von Befreiungsgriffen, Abschleppen, Anlandbringen und Maßnahmen der Erstversorgung,
  • in höchstens 8 Minuten 300 Meter Kleiderschwimmen mit anschließendem Entkleiden,
  • 5 Minuten lang eine Herz-Lungen-Wiederbelebung an einem Übungsphantom,
  • in höchstens 2 Minuten 50 Meter Abschleppen, beide Personen bekleidet, davon die ersten 25 Meter mit Kopf- oder Achselgriff und die letzten 25 Meter mit Fesselschleppgriff
im Prüfungsfach “Schwimmen”:
  • Streckentauchen über eine Distanz von mindestens 35 Metern,
  • Ausführen einer Wettkampftechnik einschließlich Start und Wende über eine Strecke von 50 Metern,
  • 100 Meter Zeitschwimmen in einer Höchstzeit von 1 Minute und 30 Sekunden,
  • Kopfsprung aus 3 Metern Höhe
im Prüfungsfach “Besucherbetreuung und Schwimmunterricht”:
in insgesamt 90 Minuten:
  • Vorbereiten und Durchführen einer Schwimmunterrichtseinheit,
  • Durchführen eines vorgegebenen Spiel- oder Sportarrangements.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der praktischen Prüfung im Prüfungsfach Retten und Erstversorgung für jede Prüfungsaufgabe und in der schriftlichen Prüfung in mindestens zwei der in Absatz 4 genannten Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.