Bauzeichner/-in

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens vier Stunden drei praktische Aufgaben, auch rechnergestützt, bearbeiten sowie in insgesamt höchstens zwei Stunden sich auf diese Aufgaben beziehende Fragen schriftlich beantworten und Berechnungen durchführen. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Zweidimensionale Darstellungen, Parallelperspektiven,
  2. Freihandzeichnungen,
  3. Baugruben, Gräben, Gründungen und Verbau,
  4. Baukörper aus Steinen, Bauwerksabdichtungen,
  5. Beton und Stahlbeton.
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technologische, mathematische und zeichnerische Inhalte verknüpfen kann. Dabei soll er Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz berücksichtigen.

Schrifltiche Abschlussprüfung

Schwerpunkt Architektur:
Prüfungsgebiet
Prüfungsdauer
Baueingabe
90 Minuten
Rohbau
90 Minuten
Ausbau
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Schwerpunkt Ingenieurbau
Prüfungsgebiet
Prüfungsdauer
Tragwerk
90 Minuten
Ver- und Entsorgung
90 Minuten
Landschaftsbau
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
Prüfungsgebiet
Prüfungsdauer
Straßenbau
90 Minuten
Ver- und Entsorgung
90 Minuten
Landschaftsbau
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern.
Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Die Bereiche, aus denen die Aufgaben entnommen werden, sind vom Prüfling festzulegen. Es kommen folgende Bereiche in Betracht:
Im Schwerpunkt Architektur:
a.) Erstellen von Planunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen
b.) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau und
c.) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Ausbau

Im Schwerpunkt Ingenieurbau:
a.) Erstellen eines Schalplanes oder einer Rohbauzeichnung für ein Tragwerk
b.) Erstellen eier Bewehrungszeichnung und
c.) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Stahl- und Holzbau

Im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:
a.) Erstellen von Planunterlagen für den Straßen- und Verkehrswegebau
b.) Erstellen von Ausführungsunterlagen für die Ver- und Entsorgung und
c.) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Landschaftsbau.

Durch die Ausführung der Aufgabe, die Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig, kunden- und zielorientiert planen, umsetzen und präsentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann.

Gewichtung

Schwerpunkt Architektur
Prüfungsgebiet
Gewichtung
Baueingabe
30 Prozent
Rohbau
25 Prozent
Ausbau
25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

Schwerpunkt Ingenieurbau
Prüfungsgebiet
Gewichtung
Tragwerk
25 Prozent
Massivbau
30 Prozent
Stahl- und Holzbau
25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
Prüfungsgebiet
Gewichtung
Straßenbau
30 Punkte
Ver- und Entsorgung
25 Prozent
Landschaftsbau
25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B in mindestens zwei der fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.