Aus- und Weiterbildung

Automobilkaufmann/-frau

Teil I der Abschlussprüfung

  • findet in der Mitte des zweiten Ausbildsjahres statt
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse
90 Minuten

Teil II der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistung
90 Minuten
Kaufmännische Unterstützungsprozesse
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Mündliche Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Kundendienstprozesse soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von höchstens 20 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei ist das Einsatzgebiet gemäß § 3 Abs. 2 zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er Gespräche kundenorientiert und situationsbezogen führen und betriebliche Leistungen anbieten kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.

Gewichtung

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Vertriebs- und Serviceleistungen sowie Praktische Übungen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.

Bestehensregeln

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.