Aus- und Weiterbildung
Automobilkaufmann/-frau
Teil I der Abschlussprüfung
- findet in der Mitte des zweiten Ausbildsjahres statt
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse
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90 Minuten
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Teil II der Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistung
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90 Minuten
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Kaufmännische Unterstützungsprozesse
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Mündliche Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Kundendienstprozesse soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von höchstens 20 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei ist das Einsatzgebiet gemäß § 3 Abs. 2 zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er Gespräche kundenorientiert und situationsbezogen führen und betriebliche Leistungen anbieten kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.
Gewichtung
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Vertriebs- und Serviceleistungen sowie Praktische Übungen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.
Bestehensregeln
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.