Aus- und Weiterbildung

Prüfungsordnungen

Die Region Limburg-Weilburg braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Eine der wichtigsten hoheitlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern ist die Organisation von Aus- und Weiterbildung und deren Prüfungen.

Abschlussprüfung in der Ausbildung

Zur Abschlussprüfung wird laut § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zugelassen,
  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter/innen zu vertreten haben.
Wenn die Leistungen es rechtfertigen, kann der Auszubildende vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können ferner Berufstätige ohne Berufsausbildung oder Personen, die in berufsbildenden Schulen oder sonstigen Einrichtungen ausgebildet worden sind, zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Durch die Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten und für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist und die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt. Die Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung müssen dabei zugrunde gelegt werden. Weitere Informationen können den Prüfungsordnungen entnommen werden.

Wegweiser Fortbildungsprüfung

Stufenweise zum beruflichen Erfolg – das steht hinter dem bewährten Konzept der IHK-Aufstiegsfortbildung. Nach der Ausbildung muss noch lange nicht Schluss sein, denn auch die Anforderungen im täglichen Job bleiben nicht die gleichen. Nicht nur der Betrieb muss wettbewerbsfähig sein – auch Mitarbeiter müssen sich gute Aussichten sichern. Denn mit steigender Leistungsfähigkeit im Beruf eröffnen sich zugleich neue Perspektiven für den eigenen Weg. Aufbauend auf einer Ausbildung und ersten Jahren Berufspraxis bieten die unterschiedlichen Lehrgänge der IHK-Aufstiegsfortbildung eine breite Palette von neuen Entwicklungsmöglichkeiten. Praxisbezug wird dabei groß geschrieben. Daher werden die Inhalte der Lehrgänge stets an die aktuellen Anforderungen der betrieblichen Wirklichkeit angepasst. Zudem stammen die Dozenten und Trainer selbst aus den Unternehmen unserer Region – und wissen genau, was aktuell gefordert ist.
Anerkannt und geschätzt: bundeseinheitliche Abschlüsse
Mit der erfolgreichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer lässt sich im Unternehmen punkten. Die Abschlüsse genießen einen hohen Rang in den Betrieben – denn sie bedeuten neue Fertigkeiten und zeigen gleichzeitig das hohe Engagement für den weiteren Berufsweg. Mit ihren Prüfungen in der beruflichen Weiterbildung leisten die IHKs auch einen wichtigen Beitrag für die Förderung der regionalen gewerblichen Wirtschaft. Mit bundeseinheitlichen Aufgaben werden Qualität und Standards dieser Prüfungen dabei IHK-übergreifend sichergestellt.
Aufstieg mit System: Stufen zum Erfolg
Schritt für Schritt sichert das System der IHK-Aufstiegsfortbildung den weiteren beruflichen Weg ab. Denn mit dem Abschluss als Fachwirt/in (IHK), Fachkauffrau/-mann (IHK) oder Industriemeister/in (IHK) in der Tasche kann die nächste Erfolgsstufe erklommen werden: Weiterbildungen zum/zur Betriebswirt/in (IHK) für kaufmännische Berufe oder zum/zur Technischen Betriebswirt/in (IHK) für die gewerblich-technische Seite runden Ihr berufliches Know-how ab. Und lassen Sie immer einen Schritt weiter vorne sein. Pro Jahr qualifizieren sich rund 400.000 Teilnehmer bei den IHKs.