Geprüfte/r Logistikmeister/-in
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikation” ist zuulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbilodungsberuf auf dem Bereich der Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikation” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils “Grundlegende Qualifikation”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- + mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis im Logistikbereich
- bestandene Ausbildereignungsprüfung
Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikation”
1. Prüfungstag:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
2. Prüfungstag;
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Prüfungsteil “Handlungsspezfische Qualifikation”
Der Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikation” umfasst due Handlungsbereiche:
- Logistikprozesse
- Betriebliche Organisation und Kostenwesen
- Führung und Personal
1. Prüfungstag (schriftlich):
- Situationsaufgabe 1 – Handlungsbereich “Logistikprozesse”
Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Logistikkonzepte
- Leistungserstellung
- Prozesssteuerung- und optimierung
2. Prüfungstag (schriftliche):
- Situationsaufgabe 2 – Handlungsbereich “Betriebliche Organisation und Kostenwesen”
Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
3. Prüfungstermin (mündlich)
- Führung und Personal
Gliedert sich in folgende Qualitätsschwerpunkte:
- Personalführung
- Personalentwicklung
Bestehsregeln:
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
- in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils “Grundlegende Qualifikationen”
- im Prüfungsteul “Handlungsspezifische Qualifikation”
- in jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
- im Fachgespräch
Ist die Prüfung bestanden, so werden die folgenden Bewertungen jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet:
- die Bewertung für den Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikation”
- die Bewertung für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikaition”
- die Bewertung der Situationsaufgabe, in der eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt wurde
Die Bewertung
Prüfungsanmeldung
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar | für die Herbstprüfung der 1. Juli