Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/r Logistikmeister/-in
Allgemeines
Als technische Fach- und Führungskräfte sorgt der (Geprüfter) Logistikmeister/ die (Geprüfte) Logistikmeisterin für einen optimalen Material- und Informationsfluss und damit für eine hohe Lieferbereitschaft des Unternehmens. Sie sind für den reibungslosen Warenein- und ausgang, für die Verpackung der Ware, sowie für deren Kommissionierung verantwortlich. In den verschiedenen Branchen wie z.B. in Logistikcentren des Handels oder der Fahrzeugindustrie verantworten sie die kundenorientierte und termingerechte Auftragsbearbeitung. Neben der Lagerverwaltung und -steuerung optimieren sie die Zusammenarbeit mit anderen Betriebsteilen. Dabei überwachen sie die Entwicklung der Kosten, verwalten Budgets und nehmen Kontroll- und Leitungsfunktionen wahr.
Zulassungsvoraussetzungen
1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gliederung und Inhalt der Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 4, 5 VO in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsbereiche:
| Prüfungsteile | Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche |
| Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen |
Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch.
Dringende Empfehlung: Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sollten frühzeitig nachgewiesen werden: vor dem Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" oder spätestens vor dem Beginn der "Handlungsspezifischen Qualifikationen".
Alle weiteren Informationen zur Ausbildereignungsprüfung finden Sie hier.
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| Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen |
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| Handlungsspezifische Qualifikationen |
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Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Industriemeister/-in Metall.
Bestehens Regelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin in beiden Prüfungsteilen in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (§8 Abs.1)
Prüfungstermine
Wir prüfen zu den bundeseinheitlichen Terminen. Eine Einladung zu den Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Prüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”
Die Anmeldefristen für unsere Prüfungen:
- Frühjahrsprüfung: bis zum 1. Januar
- Herbstprüfung: bis zum 1. Juli
Prüfungsgebühren
Gebühr Zulassungsprüfung: 50,00 €
Aevo Prüfung: 305,00 €
Basisqualifikation: 432,00 €
Handlungsspezifische Qualifikation: 456,00 €
Fachgespräch: 125,00 €