Geprüfte/r Logistikmeister/-in

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikation” ist zuulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbilodungsberuf auf dem Bereich der Logistik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikation” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils “Grundlegende Qualifikation”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • + mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis im Logistikbereich
  • bestandene Ausbildereignungsprüfung

Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikation”

1. Prüfungstag:
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
2. Prüfungstag;
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Prüfungsteil “Handlungsspezfische Qualifikation”

Der Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikation” umfasst due Handlungsbereiche:
  • Logistikprozesse
  • Betriebliche Organisation und Kostenwesen
  • Führung und Personal
1. Prüfungstag (schriftlich):
  • Situationsaufgabe 1 – Handlungsbereich “Logistikprozesse”
Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  • Logistikkonzepte
  • Leistungserstellung
  • Prozesssteuerung- und optimierung
2. Prüfungstag (schriftliche):
  • Situationsaufgabe 2 – Handlungsbereich “Betriebliche Organisation und Kostenwesen”
Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  • Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Qualitätsmanagement
3. Prüfungstermin (mündlich)
  • Führung und Personal
Gliedert sich in folgende Qualitätsschwerpunkte:
  • Personalführung
  • Personalentwicklung

Bestehsregeln:

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
  1. in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils “Grundlegende Qualifikationen”
  2. im Prüfungsteul “Handlungsspezifische Qualifikation”
    1. in jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
    2. im Fachgespräch
Ist die Prüfung bestanden, so werden die folgenden Bewertungen jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet:
  1. die Bewertung für den Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikation”
  2. die Bewertung für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikaition”
  3. die Bewertung der Situationsaufgabe, in der eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt wurde
Die Bewertung

Prüfungsanmeldung

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar | für die Herbstprüfung der 1. Juli