Aus- und Weiterbildung

Geprüfte/r Industriemeister/-in Fachrichtung Elektrotechnik

1. Allgemeines

Der Industriemeister/-in Elektrotechnik wird deshalb in den industriellen Gewerbebetrieben genauso benötigt und eingesetzt wie in Betrieben der Elektrobranche, der Energieversorgung und Unternehmen des Maschinen-, Werkzeug- oder Fahrzeugbaus. In Betrieben jeglicher Größe führt die zunehmende Nutzung der Elektronik zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeits- und Organisationsstrukturen und damit zu neuen Anforderungen an die Führungskräfte. Auch in der Elektroindustrie findet eine ständige Innovation in Struktur, Produktion und Prozesse statt und stellt die Fachkräfte vor immer neue Herausforderungen.

2. Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister und damit die Befähigung:
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
    und
  2. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann,
    oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 6 Monate Berufspraxis
    oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
    und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Qualifikation zum Industriemeister umfasst:
Prüfungsteile Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch.
Dringende Empfehlung: Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sollten frühzeitig nachgewiesen werden: vor dem Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" oder spätestens vor dem Beginn der "Handlungsspezifischen Qualifikationen".
Alle weiteren Informationen zur Ausbildereignungsprüfung finden Sie hier.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln (Prüfungsdauer 90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (Prüfungsdauer 90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (Prüfungsdauer 90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (Prüfungsdauer 90 Minuten)
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (Prüfungsdauer 90 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Technik (Prüfungsdauer 4 Stunden)
  • Organisation (Prüfungsdauer 4 Stunden)
  • Führung und Personal (Prüfungsdauer 45 Minuten, Situationsbezogenes Fachgespräch)
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Industriemeister/-in Elektrotechnik.
Bestehens Regelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin in beiden Prüfungsteilen in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (§8 Abs.1)

Prüfungstermine

Eine Übersicht der bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie hier.
Die Anmeldefristen für unsere Prüfungen:
  • Frühjahrsprüfung: bis zum 1. Januar
  • Herbstprüfung: bis zum 1. Juli

Prüfungsgebühren

Gebühr Zulassungsprüfung: 50,00 €
Aevo Prüfung: 305,00 €
Basisqualifikation: 432,00 €
Handlungsspezifische Qualifikation: 456,00 €
Fachgespräch: 125,00 €

Vorbereitungslehrgang

Wir bieten einen Hybrid-Lehrgang in Teilzeit an.
Unterrichtszeiten:
Donnerstags Präsenz von 17:30 – 20:45 Uhr,
samstags abwechselnd synchron online od. Präsenz
von 07:45 – 12:45 Uhr
(In der Regel sind die hessischen Schulferien frei)
Für alle weiteren Informationen zum nächsten Lehrgang steht Ihnen gerne Frau Pleyer zur Verfügung
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).