Aus- und Weiterbildung

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

1. Allgemeines

Hohe Qualifikation hat die Bilanzbuchhalter seit jeher zu gesuchten betrieblichen Spezialisten gemacht. Diese IHK-Weiterbildungsprüfung ist daher - bei bekanntermaßen hohen Prüfungsanforderungen - auch besonders stark nachgefragt.
Bilanzbuchhalter besitzen eine kaufmännische Berufsausbildung und mehrjährige umfassende Berufserfahrung in der betrieblichen Finanzbuchhaltung, der Kosten- und Leistungsrechnung oder in der Mandantenbetreuung bei Steuerberatern. Sie besitzen das im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen notwendige betriebswirtschaftliche, handels- und steuerrechtliche Wissen, beherrschen die Verfahren der Bilanzierung und sind sicher im Abschluss.
In der Finanzbuchhaltung können sie periodische Erfolgsrechnungen durchführen und Vorarbeiten zu Jahresabschluss und Geschäftsbericht leisten. In der Betriebsbuchhaltung gehören die Inventur, die Kostenträgerrechnung und der Betriebsabrechnungsbogen zu ihren Aufgaben. Sie sind Gesprächspartner von Geschäftsleitung und Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, Steuerberater und Finanzamt. In mittleren und kleinen Betrieben tragen Bilanzbuchhalter oft umfassende Verantwortung für das Finanz- und Rechnungswesen. Auch Betriebswirte und Diplomkaufleute nutzen den Bilanzbuchhalter-Abschluss zur Spezialisierung und Vertiefung ihrer Kenntnisse.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/ Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

2. Zulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung ist gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Bilanzbuchhalter/ (Geprüfte) Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau, b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalt
Gemäß § 4 Abs. 2 erstreckt sich die Prüfung auf die folgenden Handlungsbereiche:
  • Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  • Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  • Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  • Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Prüfungsaufbau / -gliederung
Prüfungsgliederung Dauer Prüfungsinhalt
Schriftlicher Prüfungsteil 240 Minuten pro Aufgabenstellung 3 Aufgabenstellungen
Mündlicher Prüfungsteil
(nur, wenn die schriftliche Prüfung jeweils mit mindestens 50 Punkten bestanden wurde)
Präsentation
max. 15 Minuten
Fachgespräch
max. 30 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder der drei Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung und in der nicht gerundeten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (§ 10 Abs. 1)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen zu den bundeseinheitlichen Terminen. Diese finden Sie hier.
Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.

5. Anmeldung zur Prüfung

Eine Anmeldung erfolgt über das unter “Weitere Informationen” beigefügte Formular.
Die Anmeldefristen für unsere Prüfungen:
  • Frühjahrsprüfung: bis zum 1. Januar
  • Herbstprüfung: bis zum 1. Juli

6. Prüfungsgebühren

Zulassungsgebühr: 50,00 €
Schriftliche Prüfung: 648,00 €
Mündliche Prüfung: 125,00 €