Übernahme

Herzlichen Glückwunsch, wenn Sie nach Ihrer erfolgreich bestandenen Prüfung übernommen werden. Denn dann gehören Sie zu den cirka 60 Prozent in West- bzw. 40 Prozent in Ostdeutschland, die nach der Ausbildung in ihrem Ausbildungsbetrieb weiterarbeiten.
Ihre Anstellung wird in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Auch mündliche Absprachen sind gültig; in diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Angestellten die Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich übergeben. In dem Arbeitsvertrag werden die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeiten, die Bezahlung, die Urlaubsdauer und ähnliches geregelt.
Ihr Ausbildungsbetrieb hat Ihnen keine Festanstellung angeboten? Kein Grund, den Kopf hängen zu lassen. Es gibt viele Möglichkeiten für Sie – Beständigkeit und Engagement haben Sie ja schon bewiesen. Mit einer beruflichen Weiterbildung bleiben Sie auf jeden Fall am Ball. Informieren Sie sich auf unseren Weiterbildungsseiten über eine Reihe von Weiterbildungsmöglichkeiten und -institutionen.