Aus- und Weiterbildung

Rechtsgrundlagen und Gesetze

Als auszubildendes Unternehmen gilt es eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsgrundlagen zu kennen und zu beachten.
Rechts unter "Weitere Informationen" finden Sie die für die Ausbildung wichtigsten Gesetzestexte als Download und als externen Link.

Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ab 01.01.2020

Am 01.09.2019 ist das Berufsbildungsgesetz 50 Jahre alt geworden. Seit seinem Inkrafttreten sorgt es bereits für ein hohes Maß an Qualität und Standardisierung in der Berufsbildung. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes sollen nun zukunftsweisende Akzente gesetzt werden, indem die duale berufliche Bildung in Deutschland modernisiert und gestärkt wird. Am 29. November hat der Bundesrat dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) zugestimmt, so dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die wesentlichen Änderungen: 

  • Mindestausbildungsvergütung
Die Mindestvergütung gilt für alle Ausbildungsverträge, wenn die Ausbildung ab 2020 beginnt, jedoch haben Tarifverträge Vorrang vor der Mindestvergütung. So können die Tarifpartner für bestimmte Regionen oder Branchen auch in Zukunft passgerechte Lösungen finden.
  • Freistellung von Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule
Durch die Neuregelung werden minderjährige und volljährige Auszubildende gleichgestellt.
  • Freistellung vor der Abschlussprüfung
Ab 2020 haben alle Auszubildenden einen Anspruch auf einen freien Tag vor der (schriftlichen) Abschlussprüfung. Bisher galt diese Regelung nur für minderjährige Auszubildende.
  • Stärkung der Teilzeitausbildung
Die Neuregelung erweitert nun den Adressatenkreis der Teilzeitausbildung auf alle Auszubildenden.
  • Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der Ausbildung
Die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung soll bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen („gestufte Ausbildung“) gestärkt werden.
  • Neue Abschlussbezeichnungen
In der höheren Berufsbildung werden – nach Änderung der Muster-Prüfungsordnungen - die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“ (DQR5), “Bachelor Professional” (DQR6) und der “Master Professional” (DQR7) eingeführt, um die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium zu verdeutlichen. 
Informationen hierzu finden Sie hier (https://www.bmbf.de/de/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes-bbig-10024.html)
Hier kann das novellierten Berufsbildungsgesetz heruntergeladen werden:  [https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf)
Veranstaltungen zum „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG)“ sind für Anfang 2020 in Planung.
Die IHK Limburg wird zudem weitere Informationen bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert nach und nach ergänzen sowie Informationsmaterial bereitstellen