Prüfliste für Betriebe, die ausbilden wollen

  1. Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesonders des Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und der Ausbildungsordnung.
  2. Ist ein persönlich, fachlich und berufs- und arbeitspädagogisch geeigneter Ausbilder vorhanden?
  3. Ist die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung sowie personeller Besetzung geeignet?
  4. Können alle Fertigkeiten und Kenntnisse der Ausbildungsordnung vermittelt werden?
  5. Liegt der Berufsausbildungsvertrag vor?
  6. Liegt der Kammer die Ausbilderkarte des vorgesehenen Ausbilders vor?
  7. Wurde ein sachlich und zeitlich gegliederter Ausbildungsplan aufgestellt?
  8. Sind Vordrucke für Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) vorhanden?
  9. Wurde der Auszubildende bei der zuständigen Berufsschule angemeldet?
  10. Wurden nachstehende Unterlagen vom Auszubildenden vorgelegt?
    • Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Steuerliche Identifikationsnummer
    • Sozialversicherungsausweis
    • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse