Prüfliste für Betriebe, die ausbilden wollen
- Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesonders des Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und der Ausbildungsordnung.
- Ist ein persönlich, fachlich und berufs- und arbeitspädagogisch geeigneter Ausbilder vorhanden?
- Ist die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung sowie personeller Besetzung geeignet?
- Können alle Fertigkeiten und Kenntnisse der Ausbildungsordnung vermittelt werden?
- Liegt der Berufsausbildungsvertrag vor?
- Liegt der Kammer die Ausbilderkarte des vorgesehenen Ausbilders vor?
- Wurde ein sachlich und zeitlich gegliederter Ausbildungsplan aufgestellt?
- Sind Vordrucke für Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) vorhanden?
- Wurde der Auszubildende bei der zuständigen Berufsschule angemeldet?
- Wurden nachstehende Unterlagen vom Auszubildenden vorgelegt?
- Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Steuerliche Identifikationsnummer
- Sozialversicherungsausweis
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse