Warnung vor Phishing-Mails: Aktuell kursieren nach Erkenntnissen der IHK-Organisation mehrere Ansätze, den Unternehmen Daten zu entlocken. Beachten Sie hierzu bitte auch die Informationen der DIHK.
Nr. 7213
Aus- und Weiterbildung

Auslandsaufenthalte während der Ausbildung

Seit 2011 können vertraglich vereinbarte Auslandsaufenthalte in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.
Auslandsaufenthalte gelten nach dem Berufsbildungsgesetz als Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Daher müssen sie entweder zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) oder nachträglich vereinbart und die IHK über die Vertragsänderung informiert werden (§ 36 Abs. 1 Satz 3 BBiG). Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen, muss zusätzlich mit der IHK ein Ausbildungsplan abgestimmt werden (§ 76 Abs. 3 Satz 2 BBiG).