Aus- und Weiterbildung
Umschulung
Im Sinne des Berufsbildungsgesetzes kann nur umgeschult werden, wer bereits über eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf verfügt oder eine mehrjährige Berufspraxis oder mindestens sechs Semester Studium nachweisen kann.
Aufgrund der bereits vorliegenden beruflichen Erfahrungen sowie der zu erwartenden Leistungsbereitschaft kann davon ausgegangen werden, dass die Umschulung in der Regel maximal zwei Drittel der regulären Ausbildungsdauer beträgt. Dies bedeutet, dass die Umschulung in einem dreijährigen Ausbildungsberuf in der Regel 24 Monate dauert.
Für wen kommen Umschulungen in Frage?
Wer einen Beruf ergreifen möchten, der nicht der ersten Ausbildung entspricht, kann umschulen. Die Umschulung richtet sich an Erwachsene. Weil sie schon über Lebens- und Berufserfahrung verfügen, dauert eine Umschulung kürzer als eine Ausbildung. In der Regel etwa zwei Drittel der regulären Zeit.
Beratung durch Jobcenter oder Agentur für Arbeit
Potenzielle Umschülerinnen und Umschüler werden durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter betreut und beraten. Diese entscheiden, ob eine Umschulung aus ihrer Sicht sinnvoll ist und gefördert wird.
Einzelumschulung oder Gruppenumschulung
Wenn feststeht, dass eine Umschulung finanziert wird, muss die zukünftige Umschülerin / der zukünftige Umschüler sich Gedanken machen, ob eine betriebliche Einzelumschulung oder eine Gruppenumschulung das Richtige ist. Die betriebliche Einzelumschulung findet individuell in einem Unternehmen statt. In der Regel wird dabei auch die Berufsschule besucht. Betriebliche Einzelumschulungen darf jedes Unternehmen anbieten, das ausbildungsberechtigt ist.
Die Gruppenumschulung findet bei einem Bildungsträger statt. Er stellt für seine Umschulungen in einem oder mehreren Berufen Lerngruppen zusammen. Der Bildungsträger vermittelt Theorie und Praxis. In einem Betriebspraktikum wird das praktische Wissen vertieft. Der Praktikumsbetrieb muss eine Ausbildungsberechtigung für den Umschulungsberuf haben.
Die Gruppenumschulung findet bei einem Bildungsträger statt. Er stellt für seine Umschulungen in einem oder mehreren Berufen Lerngruppen zusammen. Der Bildungsträger vermittelt Theorie und Praxis. In einem Betriebspraktikum wird das praktische Wissen vertieft. Der Praktikumsbetrieb muss eine Ausbildungsberechtigung für den Umschulungsberuf haben.
Erstellung eines Umschulungsvertrages
Es gibt einen speziellen Umschulungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 357 KB) der IHK Limburg. Die Vertragsstruktur und die nötigen, begleitenden Unterlagen sind an den Ausbildungsvertrag angelehnt.
Der Umschulungsvertrag beinhaltet:
Der Umschulungsvertrag beinhaltet:
- Antrag auf Eintragung
- Vertragsexemplar für den Betrieb
- Vertragsexemplar für den Umschüler
Bitte reichen Sie uns alle Vertragsausfertigungen im Original per Post zukommen. Wir behalten den Antrag auf Eintragung, Sie bekommen die beiden anderen Vertragsexemplare gestempelt zurück.
Zusätzlich benötigen wir die unterschriebene sachliche und zeitliche Gliederung in einfacher Ausfertigung zusammen mit dem Umschulungsvertrag.
Zusätzlich benötigen wir die unterschriebene sachliche und zeitliche Gliederung in einfacher Ausfertigung zusammen mit dem Umschulungsvertrag.