Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Am 4. November 2011 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ – Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) beschlossen. Voraussichtlich zum 2. April 2012 ist das Gesetz in Kraft getreten.
Mit dem BQFG erhalten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses zu einem deutschen Referenzberufsabschluss. Sie können prüfen lassen, ob ihre Ausbildung mit einem der Ausbildungsberufe in Deutschland vergleichbar ist oder ob Ihnen bestimmte Qualifikationen fehlen. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung über ihre Qualifikationen. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Umfasst werden durch das Gesetz ausschließlich Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen, was beispielsweise für den großen Bereich der rund 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gilt, für die IHK, HWK oder eine der anderen Kammern zuständig sind. Ebenfalls umfasst werden in einem gesonderten Abschnitt des Gesetzes sog. Reglementierte Berufe, aber auch nur diejenigen, für die der Bund unmittelbar zuständig ist. Das betrifft beispielsweise Pflege- und Heilberufe, also insbesondere Ärzte.
Nicht umfasst sind Berufe für die es spezielle landesrechtliche Regelungen gibt. Dies gilt zum Beispiel für Ingenieure, Lehrer, Erzieher und Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Ebenfalls durch das Gesetz generell nicht betroffen sind Inhaber von im Ausland erworbenen nicht berufsspezifischen Hochschulabschlüssen wie beispielsweise Volks- und Betriebswirte.
In Hessen beraten zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse das IQ-Netzwerk und beramí berufliche Integration e.V.:
Die deutschen Industrie- und Handelskammern haben eine zentrale Stelle für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen eingerichtet, mit dem Namen „IHK-FOSA“ (Foreign Skills Approval), die ihren Sitz in Nürnberg hat. Anträge zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen aus dem Bereich Industrie, Handel, Dienstleistungen sind dort einzureichen. Formulare sowie weitere Informationen zum Verfahren stehen auf der Homepage von IHK FOSA bereit:
Informationen zum Thema Berufsanerkennung allgemein sowie zu Berufen aus anderen Branchen sind zu finden unter:
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Jutta Golinski
Aus- und Weiterbildung
Geschäftsbereichsleiterin