Überbrückungsdarlehen
Energie-Mikrodarlehen Hessen
Mit dem Energie-Mikrodarlehen Hessen können kleine Unternehmen ihre Energiebeschaffungskosten finanzieren. Das Förderprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen und des Landes Hessen ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Hinweis: Bewilligungen und Auszahlungen durch die WIBank Hessen erfolgen voraussichtlich Ende Januar 2023.
Rückfragen und Unterstützung beim Ausfüllen
- Alexander Cunz
Tel.: 02771 842-1300 - Armin Kuplent
Tel.: 06441 9448-1320 - Burak Dogan
Tel.: 02771 842-1315 - E-Mail: mikro@lahndill.ihk.de
Drei Schritte zur Online-Beantragung
Anträge können Sie
ausschließlich online bei der WIBank stellen. Zu den Informationen der WIBank gelangen Sie
hier.
Schritt 2: Hinweise zur Antragstellung lesen
Schritt 3: Dokumente bereitlegen, Link zur Antragstellung öffnen.
Bitte lesen Sie zuerst das Merkblatt und die Hinweise zur Antragstellung!
Was wird gefördert?
Überbrückungsdarlehen zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende hessische kleine Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Energiekrise von hohen Zusatzbelastungen betroffen sind.
Förderfähig sind Energiebeschaffungskosten für Wärme und/oder Strom. Kosten für Treibstoffe werden nicht berücksichtigt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die unternehmerisch im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe.
Nicht antragsberechtigt sind Personen / Unternehmen, die für das
Energiekostendämpfungsprogramm oder das
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 antragsberechtigt sind.
Das zu fördernde Unternehmen muss bereits vor dem 31.12.2021 bestanden haben.
Beim Unternehmen der antragstellenden Person muss es sich um ein kleines Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) haneln.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Energiekosten des Unternehmens betragen im Referenzjahr 2021 mindestens 1 Prozent des Umsatzes des Jahres 2021.
Das Kreditvolumen darf das fünffache der Energiekosten sowie maximal 15 Prozent des Umsatzes im Referenzjahr 2021 nicht übersteigen.
Die Vergabe von mehreren Darlehen für ein Unternehmen ist ausgeschlossen.
Nachträgliche Aufstockungen bereits gewährter Darlehen sind nicht möglich.
Wie sind die Konditionen?
Pro Antragstellende Person kann ein
Darlehen von
3.000 bis zu maximal 50.000 Euro beantragt werden.
Die
Laufzeit des Darlehens beträgt
sieben Jahre, davon sind die
ersten zwei Jahre tilgungsfrei.
Für das Darlehen wird ein
Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt
4,00 Prozent p.a.
Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z. B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.
Downloads
- Merkblatt Energie-Mikrodarlehen Hessen
- Liste Kooperationspartner Energie-Mikrodarlehen Hessen
- Erläuterung SEPA-Lastschriftmandat
- Flyer geförderte Energieberatung des Landes Hessen
- Datenschutzhinweise für Kunden und andere Betroffene
- Musterbestätigung Person gem. § 3 StBerG
- SEPA-Lastschriftmandat (bei Änderung der Bankverbindung nach Antragstellung)
- Einverständniserklärung unverschlüsselter E-Mail-Verkehr