Nr. 70097
Gewerberecht

Gewerberecht


Ein Gewerbe betreibt, wer dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht einer sozial gebilligten, selbständigen Tätigkeit nachgeht. Es gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit, d.h. vor Beginn der Tätigkeit muss diese lediglich angezeigt werden. Für manche Tätigkeiten ist allerdings eine Erlaubnis, eine erfolgreiche Prüfung oder Unterrichtung notwendig, da sonst eine Gewerbeuntersagung droht.