Das neue Recht auf Reparatur: Was Handel, Hersteller und Handwerk jetzt wissen müssen
Veranstaltungsdetails
Seit Juli 2026 gilt in Deutschland das neue Reparaturgesetz, und es verändert den Alltag vieler Betriebe spürbar. Der Handel muss Kundinnen und Kunden vor jeder Nacherfüllung über ihr Wahlrecht informieren, denn wer die Reparatur wählt, bekommt 12 Monate zusätzliche Gewährleistung. Herstellende Unternehmen müssen bestimmte Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren, Ersatzteile über Jahre vorhalten und dürfen freie Werkstätten nicht mehr ausbremsen. Für Handwerks- und Reparaturbetriebe eröffnet das neuen Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Aufträgen als Servicepartner.
Der Vortrag zeigt anhand von Praxisbeispielen aus der Region, auch mit Blick auf die Schweiz, welche Fristen gelten und welche Schritte Ihr Betrieb jetzt angehen sollte; im Anschluss gibt es Compliance-Checklisten zum Download.
Die Veranstaltung findet statt als gemeinsame Veranstaltung der IHK Hochrhein-Bodensee und der Handwerkskammer Konstanz.
