NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Veranstaltungsdetails
Seit dem 6. Dezember 2025 ist die Geschäftsleitung „wichtiger" und „besonders wichtiger" Einrichtungen gemäß den Vorgaben der NIS2-Regulierung gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu Cybersicherheitsrisiken fortzubilden.
Das Seminar bereitet Geschäftsleitungen praxisnah auf ihre neuen Pflichten vor: Sie lernen, Risiken zu erkennen und einzuordnen, verstehen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement und wissen, welche Melde- und Dokumentationspflichten im Ernstfall greifen.
Hinweis: Am Ende der Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie die Schulungspflicht nach § 38 BSIG nachweisen können.
Themen/Inhalte:
Modul 1 – Rechtlicher Rahmen
- Vom EU-Recht zum deutschen Gesetz: NIS-2-Richtlinie und BSIG im Überblick
- Wer ist betroffen? Die Kategorien „wichtige" und „besonders wichtige Einrichtungen"
- Pflichten und persönliches Haftungsrisiko der Geschäftsleitung (§ 38 BSIG)
- Melde-, Registrierungs- und Dokumentationspflichten im Überblick
Modul 2 – Risiken erkennen und steuern
- Was gehört zur Risikoidentifikation: Assets, Bedrohungen, Schwachstellen
- Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhe und Risikoakzeptanz bewerten
- Die Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG im Überblick
- Strategien der Risikobehandlung: vermeiden, mindern, übertragen, akzeptieren
- Was das für Prozesse, Ressourcen und Compliance im Unternehmen bedeutet
Modul 3 – Von der Theorie in die Praxis
- Besonderheiten je nach Branche und Sektor
- Anhand von Fallbeispielen: typische Entscheidungssituationen der Geschäftsleitung
- Leitfragen zur Bewertung von Risiken und Maßnahmen
- Kennzahlen und Berichte richtig lesen und einordnen
Modul 4 – Nachweis und Verstetigung
- Was das BSI an einen ordnungsgemäßen Schulungsnachweis verlangt
- Wie oft sollte geschult werden? Empfehlungen zur Taktung
- Cybersicherheit dauerhaft in Unternehmenssteuerung und Entscheidungsprozesse einbinden
- Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden
Die Referenten:
Kevin Kraus: Legal Consultant bei der MORGENSTERN Consecom GmbH und zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter berät er Unternehmen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit modernen Technologien
Bachelor „Unternehmensjurist“ an der Universität Mannheim, LL.B. Jurist (Rechtsassesor)
zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (IHK)
zertifizierter Datenschutzauditor DSA-TÜV
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK)
Patrick Weber: Er berät in seiner Tätigkeit für Morgenstern Consecom GmbH Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene zu Fragestellungen rund um IT- und Informationssicherheit
Bachelor Informatik mit Schwerpunkt IT-Sicherheit an der FH Aachen – University of Applied Sciences, zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter | Information Security Officer (TÜV)
