Prüfung Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG
Veranstaltungsdetails
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Kaufmännische Grundlagen
- Technische Grundlagen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Nach den gesetzlichen Vorgaben von § 5 ZertVerwV müssen alle schriftlichen Themenbereiche sowie der mündliche Teil jeweils mit mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte absolviert werden, damit die Prüfung insgesamt bestanden ist.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen Prüfungsteil.
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Die mündliche Prüfung muss spätestens 2 Jahre nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgen, ansonsten verfällt die bestandene schriftliche Prüfung.
Die schriftliche Prüfung wird digital geprüft, d. h. auf Tablets durchgeführt.
Dauer:
Schriftliche Prüfung: 90 Minuten
Mündliche Prüfung: ca. 15 Minuten pro Person
Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich!
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren*:
Bei Rücktritt von der Prüfung bis einen Tag vor der Prüfung gilt die volle Gebühr.
Bei Rücktritt von der Prüfung bis 14 Tage vor der Prüfung sind 75% der Gebühr zu bezahlen.
Bei Rücktritt von der Prüfung bis 28 Tage vor der Prüfung sind 50% der Gebühr zu bezahlen.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu entrichten.
Hinweis:
Wenn Sie nur die mündliche Prüfung ablegen möchten, schicken Sie bitte einen Nachweis über die bestandene schriftliche Teilprüfung per E-Mail an: saskia.weide@konstanz.ihk.de
