Nr. 19327

Hinweisgeberschutzgesetz

Ihr Hinweisgebersystem als Meldestellenbeauftragte/r richtig nutzen

Veranstaltungsdetails

Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten? Dann sind Sie

in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Ab Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit

mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen

internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf

Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden

Personen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-

Richtlinie. Der IHK-Online-Sprint umfasst drei Termine à 60 Minuten und erfüllt die Anforderung

nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz.

Modul 1: Gesetzlicher Rahmen & Rechtspflichten aus dem HinschG (60 Minuten)

  • Begrüßung & Vorstellung der Module
  • Übersicht über das Hinweisgeberschutzgesetz
  • Rechtliche Pflichten gemäß dem Gesetz
  • Organisatorische Herausforderungen
  • Praktische Implementierung der Meldestelle

 

Modul 2: Hinweisgebersystem im Compliance Management (60 Minuten)

  • Wiederholung und Zusammenfassung des ersten Moduls
  • Hinweisgebersystem als Teil des Compliance Management Systems
  • Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen / Hürden für Hinweisgebende Senken
  • Beispiele für erfolgreiche Implementierung
  • Fragen und Diskussion

 

Modul 3: Praktisches Hinweisgebermanagement (60 Minuten)

  • Praktische Umsetzung eines Hinweises anhand konkreter Fälle: Vom Eingang eines Hinweises über die Bearbeitung bis zum Abschluss

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 04.11.2025 - 11.11.2025
    10:00 - 11:00 Uhr

Weitere Informationen

Die Zielgruppe sind Mitarbeitende, die in ihren Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten und betreuen, unabhängig von vorhandenen Vorerfahrungen, sowie Führungskräfte, Compliance- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche und Interne Revision, um eine ganzheitliche Sensibilisierung

und erfolgreiche Implementierung sicherzustellen.

 

IHK Hochrhein-Bodensee
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
07531 2860-100