WEG-Buchhaltung und Jahresabrechnung
Veranstaltungsdetails
Nutzen
Die WEG-Buchhaltung, der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung gehören zu den Kernaufgaben des WEG-Verwalters. Fehler in diesem Bereich wirken sich schnell auf Beschlüsse, Eigentümerkommunikation, Liquidität und Haftungsrisiken aus.
In diesem Seminar lernen Sie, wie eine ordnungsgemäße WEG-Buchhaltung aufgebaut ist, wie Buchungen rechtlich und praktisch einzuordnen sind und wie Wirtschaftsplan, Vermögensbericht und Jahresabrechnung nachvollziehbar erstellt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Problemfällen aus der Praxis - etwa Rücklagen, Sonderumlagen, Minder- und Überzahlungen, Heizkosten, baulichen Veränderungen udn Verwalterwechseln.
Inhalt
- WEG-Buchhaltung vs.klassische Finanzbuchhaltung
- Rechtliche Grundlagen, wichtige Urteile und gesetzliche Vorgaben
- Allgemeine und besondere Kostentragungspflichten sicher anwenden
- Wichtige Dokumente bei Objektübernahme und Verwalterwechsel
- Moderne Organisation der WEG-Buchhaltung
- Wirtschaftsplan rechtssicher aufstellen und nachvollziehbar erläutern
- Laufende Buchführung, Kontenrahmen und Umlageschlüssel
- Erhaltungsrücklage, sonstige Rücklagen und Sonderumlagen
- Spezielle Buchungsfälle und typische Besonderheiten aus der Praxis
- Lohnanteile gem. § 35a EStG richtig ausweisen
- Vermögensbericht, Jahresabrechnung und Abrechnungsspitze verstehen
- Beschlüsse, Vereinbarungen udn Änderungen der Kostenverteilung berücksichtigen
- Umgang mit Minderzahlungen, Überzahlungen und offenen Hausgeldern
- Sonderfälle: bauliche Veränderungen, Heizkosten und Abgrenzungsfragen
- Jahresendarbeiten, Mahnwesen und Vorbereitung der Beschlussfassung
- Häufige Abrechnungsfehler erkennen und vermeiden
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Nach der Teilnahme an weiteren Seminaren zum Thema Immobilienmanagement, mit einem Gesamtumfang von mindestens 50 Unterrichtsstunden (ein Seminartag umfasst 8 Unterrichtsstunden), können Sie an einem schriftlichen Leistungsnachweis (Test) teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme schließen Sie mit einem IHK Zertifikat ab.
Näheres zum Zertifikatslehrgang siehe unter Mehr zur Veranstaltung.
Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht eine Weiterbildungspflicht. Das bedeutet, dass sich jeder Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßig im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden muss. Personen, die sowohl als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen insgesamt 40 Weiterbildungsstunden nachweisen. Ein Seminartag umfasst 7 Zeitstunden.
Die Pflicht zur Weiterbildung gilt ebenso für Mitarbeiter, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligt sind.
Die vorliegenden Seminare dienen diesem Weiterbildungsnachweis.
