Nr. 18930

Betriebskostenabrechnungen rechtssicher erstellen

Veranstaltungsdetails

Nutzen

Betriebskostenabrechnungen sind einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Vermietern und Mietern. Schon kleine formale oder inhaltliche Fehler können zu Rückfragen, Kürzungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

In diesem Seminar lernen Sie, Betriebskostenabrechnungen systematisch, nachvollziehbar und rechtssicher zu erstellen. Sie erfahren, welche Kosten umlagefähig sind, welche Vereinbarungen notwendig sind und worauf es bei Umlageschlüsseln, Fristen, Vorauszahlungen und Heizkosten besonders ankommt. Praxisnahe Übungen sorgen dafür, dass Sie das Gelerne direkt anwenden können.


Inhalt

  • Betriebskosten sicher einordnen und von nicht umlagefähigen Kosten abgrenzen
  • Wirksame Vereinbarung der Kostenumlage im Mietvertrag
  • Umlageschlüssel verstehen, prüfen und richtig anwenden
  • Vorauszahlungen anpassen und Abrechnungsergebnisse nachvollziehbar darstellen
  • Rechtsgrundlagen, aktuelle Urteile und typische Fehlerquellen
  • Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
  • Wichtige Fristen und Folgen von Fristversäumnissen
  • Formale und inhaltliche Anforderungen an eine wirksame Abrechnung
  • Umlage neu entstandener Betriebskosten
  • Abflussprinzip und Leistungsprinzip sicher unterscheiden
  • Heizkostenabrechnung und Heizkostenverordnung verstehen
  • Lohnanteile gem. § 35a EStG richtig ausweisen
  • Erstellung einer Betriebskostenabrechnung mit Übungen zur Vertiefung

 

Nach der Teilnahme an weiteren Seminaren zum Thema Immobilienmanagement, mit einem Gesamtumfang von mindestens 50 Unterrichtsstunden (ein Seminartag umfasst 8 Unterrichtsstunden), können Sie an einem schriftlichen Leistungsnachweis (Test) teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme schließen Sie mit einem IHK Zertifikat ab.

Näheres zum Zertifikatslehrgang siehe unter Mehr zur Veranstaltung.


Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht eine Weiterbildungspflicht. Das bedeutet, dass sich jeder Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßig im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden muss. Personen, die sowohl als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen insgesamt 40 Weiterbildungsstunden nachweisen. Ein Seminartag umfasst 7 Zeitstunden.

Die Pflicht zur Weiterbildung gilt ebenso für Mitarbeiter, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligt sind.

Die vorliegenden Seminare dienen diesem Weiterbildungsnachweis.



Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 30.10.2025
    09:00 - 17:00 Uhr
  • 20.04.2026
    09:00 - 17:00 Uhr
  • 21.10.2026
    09:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Mietverwalter, Hausverwalter, Vermieter, Mieter, Wohnungeigentümer, Immobilienmakler

IHK Hochrhein-Bodensee
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
07531 2860-100