Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - das sollten Sie als Unternehmen beachten
Veranstaltungsdetails
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Von seiner Einführung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Seit dem 1. Mai 2004 verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Damit soll Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können (§167 SGB IX). Leistungen zur Rehabilitation, die der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, sollen frühzeitig erkannt und die notwendigen Leistungen rechtzeitig eingeleitet werden. Hierdurch soll der Arbeitsplatz der oder des Beschäftigten langfristig erhalten bleiben.
Programminhalte:
- Grundlagen und Implementierung von BEM
- Umsetzung im Unternehmen
- Leistungen der Deutschen Rentenversicherung
Referentin
Johanna Kielkopf, Firmenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
Dies ist ein Angebot aus der Web-Seminarreihe zum betrieblichen Gesundheitsmanagement der zwölf Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Veranstalter:
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag
Federführung Gesundheitswirtschaft
c/o Industrie- und Handelskammer
Hochrhein-Bodensee
E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1
79650 Schopfheim