Die E-Rechnung kommt
Veranstaltungsdetails
Die ab dem 1. Januar 2025 geltende E-Rechnungspflicht stellt einen bedeutenden Wendepunkt für B2B-Transaktionen dar. Durch die E-Rechnung soll der elektronische Rechnungsaustausch vereinheitlicht und vereinfacht werden. Verantwortlich für diese Änderung im Umsatzsteuergesetz ist das von der Bundesregierung beschlossene Wachstumschancengesetz. Die E-Rechnungspflicht gilt für inländische Unternehmen jeder Größe im B2B-Bereich. Sie bezieht sich mit Übergangsregelungen auf den Versand, aber insbesondere ab dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsregelungen auch auf den Empfang eingehender Rechnungen.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zeigen Ihnen Frau StBin Isabel Stahl und Herr RA Robert Walther, beide von der LOEBA Treuhand GmbH in Lörrach, worauf es jetzt ankommt, was zu beachten ist und wie Sie Ihr Unternehmen sicher ins neue E-Rechnungszeitalter steuern können.
Sie erhalten eine fundierte Einführung in die Welt der elektronischen Rechnungen, die in Unternehmen und im öffentlichen Sektor zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte:
- Definition und Bedeutung: Was genau ist eine E-Rechnung, und welche Vorteile bringt sie Ihrem Unternehmen?
- Formate: Lernen Sie die führenden Formate wie ZUGFeRD, XRechnung und PEPPOL kennen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen in Deutschland und der EU gelten.
- Prozesse der E-Rechnung: Von der Erstellung bis zur Archivierung – wir zeigen Ihnen den gesamten Ablauf.
- Technische Anforderungen: Welche Software und Sicherheitsmaßnahmen benötigen Sie?
- Herausforderungen: Wie meistern Sie die Integration und Compliance?
Die E-Rechnung bietet erhebliche Vorteile wie Effizienzsteigerung, Kostensenkung und Fehlerreduzierung – doch sie erfordert auch Investitionen in Technologien und Schulungen. Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen von dieser Umstellung profitieren kann.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!