Nr. 15337

Entwaldungsfreie Lieferketten (EU 2023/1115)

Veranstaltungsdetails

Nur noch bis zum 31.12.2024 haben deutsche Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Zeit, um sich auf die neuen Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten einzustellen. Ab dem 1. Juli 2025 sind die Vorschriften auch für kleinere deutsche Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten bindend.

Die EU-Holzhandelsverordnung wird mit Wirkung vom 30. Dezember 2024 aufgehoben. An ihre Stelle tritt die Verordnung (EU) 2023/1115 (Deforestation Regulation/ Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten). 

Mit der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten soll sichergestellt werden, dass für den Anbau von Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, und Kautschuk, das in der EU auf den Markt gebracht wird, keine Wälder gerodet oder geschädigt werden. Gleiches gilt für bestimmte daraus hergestellte Produkte. Bitte beachten Sie, dass von dieser Verordnung mehr Holzprodukte als bisher erfasst sind. Die Regelungen gelten auch für Landwirte, Waldbesitzer und Händler in der EU, sobald sie die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren. Prüfen Sie daher ob Sie von den neuen Vorschriften betroffen sein werden.

Die IHK Hochrhein-Bodensee informiert im gemeinsam mit den baden-württembergischen IHKs organisierten Webinar am 22.10.2024 darüber, wer künftig eine entwaldungsfreie Lieferkette nachweisen muss, welche Anforderungen an den Nachweis gestellt werden und welche Schritte Sie als Unternehmen vor dem 31.12.2024 in die Wege leiten sollten.

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