Gaststättenunterrichtung Schopfheim
Veranstaltungsdetails
Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung ist ab dem 1. Januar 2026 für alle Gewerbetreibende im stehenden Gaststättengewerbe verpflichtend, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Ausgenommen sind nur Personen mit einschlägigen Kenntnissen aus Ausbildung oder Studium.
Das Ministerium hat für neu gründende Gastronomen ein Factsheet mit weiteren Informationen bereitgestellt
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars:
Wenn Sie ankreuzen "Ich verstehe so gut Deutsch, dass ich einem Fachvortrag in deutscher Sprache folgen kann" und sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, gelten Sie als nicht unterrichtet.
Sofern Sie über nicht ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, bieten wir auch Einzelunterrichtungen mit Dolmetscher an, bitte nehmen Sie den Kontakt zu uns auf.
Inhalte:
- Grundzüge des Lebensmittelrechts
- Lebensmittelkunde
- Regeln der Lebensmittelhygiene
- Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Gaststättengesetz
- Jugendschutzgesetz
- Berufsgenossenschaft
- Versicherungen
