Die Haftung von GmbH-Geschäftsführern*innen
Veranstaltungsdetails
Geschäftsführer sind zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, so verlangt es das GmbH-Gesetz. Machen Geschäftsführer vermeidbare Fehler, so haften Sie persönlich und unbeschränkt, wie klein die Nachlässigkeit auch gewesen sein mag. Vorsorgemaßnahmen zur Haftungsvermeidung sind Geschäftsführern einer GmbH deshalb dringend anzuraten, erst recht in Zeiten sich verschlechternden Wirtschaftsklimas. Viele Haftungsfälle wären durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar gewesen. Das Seminar gibt hierfür konkrete Handlungsempfehlungen.
Folgende Themen werden behandelt:
- Die gesetzliche Konzeption der Geschäftsführer-Haftung
- Besonderheiten der Haftung von GmbH-Geschäftsführern
- Typische Beispielfälle aus dem GmbH-Alltag
- Erhöhtes Haftungsrisiko aufgrund insolvenzrechtlicher Bestimmungen
- Haftung des Geschäftsführers wegen Masseschmälerung
- Haftung wegen Insolvenzverschleppung
- Empfehlungen zur Vermeidung und Reduzierung des Haftungsrisikos
Der Referent:
Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat ist Partner der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei GKD Rechtsanwälte Stagat Doubleday PartGmbB in Konstanz. Er berät Gesellschafter und Geschäftsführer beim Abschluss und bei der Kündigung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie in Fragen der Organhaftung.