WEG-Buchhaltung und Jahresabrechnung
Veranstaltungsdetails
Nutzen
Die WEG-Buchhaltung sowie das Aufstellen eines Wirtschaftsplans und einer Jahresabrechnung gehören zu den wichtigsten Aufgaben eines WEG-Verwalters. Eventuelle Fehler haben weitreichende Folgen für die Verwaltertätigkeit, wie z.B. Anfechtung, Abberufung oder Schadenersatz.
Dieses 2-tägige Seminar vermittelt Fachwissen rund um die Themen WEG-Buchführung und Jahresabrechnung. Es werden alle relevanten Besonderheiten besprochen, die Sie benötigen, um fehlerfreie Abrechnungen erstellen zu können. Ebenfalls erhalten Sie Tipps, die Ihnen verraten, wie Sie schnell und fehlerfrei buchen können.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, korrekt zu buchen und einen ordnunggemäßen Wirtschaftsplan sowie eine korrekte Jahresabrechnung zu erstellen.
Inhalte
- WEG-Buchhaltung vs. Finanzbuchhaltung
- Wichtige Urteile und gesetzliche Vorschriften
- Allgemeine und besondere Kostentragungspflichten
- Wichtige Dokumente bei Objektübernahme
- Moderne Organisation der WEG-Buchhaltung
- Wirtschaftsplan
- Laufende Buchführung
- Erhaltungsrücklage, sonstige Rücklagen
- Spezielle Buchungsfälle und Besonderheiten
- Lohnanteile gem. § 35a EStG
- Vermögensbericht
- Aufbau und Inhalt der Jahresabrechnung
- Besondere Buchungsfälle
- Kontenrahmen, Umlageschlüssel
- Beschlüsse, Vereinbarungen
- Änderung der Kostenverteilung
- Sonderumlage
- Erhaltungsrücklage, Sonstige Rücklagen
- Umgang mit Minder- und Überzahlungen
- Sonderfall: Verwalterwechsel
- Sonderfall: Bauliche Veränderungen
- Sonderfall: Heizkosten
- Abgrenzung von Heizkosten
- Jahresendarbeiten
- Mahnwesen
- Vermögensbericht
- Erstellung einer rechtssicheren Jahresabrechnung
- Erkennen und Vermeiden der häufigsten Abrechnungsfehler
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Nach der Teilnahme an weiteren Seminaren zum Thema Immobilienmanagement, mit einem Gesamtumfang von mindestens 50 Unterrichtsstunden (ein Seminartag umfasst 8 Unterrichtsstunden), können Sie an einem schriftlichen Leistungsnachweis (Test) teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme schließen Sie mit einem IHK Zertifikat ab.
Näheres zum Zertifikatslehrgang siehe unter Mehr zur Veranstaltung.
Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht eine Weiterbildungspflicht. Das bedeutet, dass sich jeder Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßig im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden muss. Personen, die sowohl als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen insgesamt 40 Weiterbildungsstunden nachweisen. Ein Seminartag umfasst 7 Zeitstunden.
Die Pflicht zur Weiterbildung gilt ebenso für Mitarbeiter, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligt sind.
Die vorliegenden Seminare dienen diesem Weiterbildungsnachweis.