Unterrichtung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO
Veranstaltungsdetails
Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Abs.1 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen, müssen sich diesem Unterrichtungsverfahren unterziehen.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Erfolgskontrolle durch schriftliche und mündliche Verständnisfragen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Es wird mindestens das Sprachniveau B1 gefordert und muss im Zweifel nachgewiesen werden.
Rücktritt
Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich!
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
- Rücktritt von der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe ein Tag vor dem Unterrichtstermin - volle Lehrgangsgebühr
- Rücktritt von der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe 7 Arbeitstage vor dem Unterrichtstermin - 75% der Lehrgangsgebühr
- Rücktritt von der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe 14 Arbeitstage vor dem Unterrichtstermin - 50% der Lehrgangsgebühr
Hinweise zur Sachkundeprüfung:
Die Teilnahme an der Unterrichtung ist auch für eine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung von Vorteil. Darüber hinaus wird jedoch eine zusätzliche eigenständige Vorbereitung mit Hilfe entsprechender Fachliteratur dringend empfohlen.