Ein Zeichen für Weltoffenheit und gegen Fremdenhass: Die IHK Hochrhein-Bodensee beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne „27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir“. Machen auch Sie mit!
Nr. 14275

Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen D/EU-CH

Veranstaltungsdetails

Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:

  • Ort der sonstigen Leistung – allgemeine und Sonderregelungen zum Leistungsort
  • Abgrenzung: Lieferung, Dienstleistung, Werklieferung, Werkleistung
  • Umkehr der Steuerschuld (reverse charge) – Bezugsteuer (Schweiz)
  • Dienstleistungen für ausländische Kunden („Dienstleistungexport)
  • Dienstleistungen von ausländischen Anbietern („Dienstleistungsimport)
  • Besonderheiten bei speziellen Dienstleistungen (z.B. elektronische Dienstleistungen)
  • Dienstleistungskommission ( Subunternehmer)
  • Besonderheiten bei der Rechnungstellung
  • Meldepflichten für Dienstleistungen
  • Registrierung im In- und Ausland

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 18.03.2024
    16:00 - 19:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielsetzung

Erbringen Sie Dienstleistungen über die Grenze?

Erhalten Sie Dienstleistungen aus dem Ausland?

 

Grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen sind für Unternehmen schon lange Alltag. Für die Abrechnung dieser Leistungen ergeben sich Herausforderungen. Der Abrechnende muss wissen wo der umsatzsteuerliche Leistungsort ist, wer die Steuer schuldet, welche besonderen Pflichtangaben in die Rechnungen aufzunehmen sind und wie die Meldung in der Umsatzsteuererklärung zu erfolgen hat. Gegebenenfalls muss auch eine Registrierung im Ausland erfolgen.

 

Das Seminar gibt einen Überblick zu Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Dienstleistungen.