Nr. 13949

Die neue Maschinenrichtlinie - was ändert sich

Veranstaltungsdetails

Tagesseminar zur neuen Maschinenverordnung 2023/1230 am 23. November 2023

Am 29. Juni erfolgte die Veröffentlichung der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach einer Übergangszeit von 42 Monaten tritt sie in Kraft, also ab dem 20. Januar 2027. Zu diesem Stichtag wird die aktuell geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG von der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 abgelöst.

Im Vergleich zur derzeit gültigen Maschinenrichtline 2006/42/EU enthält die neue EU-Maschinen-Verordnung einige Neuerungen, beginnend mit neuen Begrifflichkeiten. So ist nun nicht mehr allgemein von Maschinen die Rede, sondern von „Maschinen und dazugehörende Produkte“. „Dazugehörende Produkte“ sind demnach: auswechselbare Einrichtungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen.

Neu ist auch der Begriff„wesentliche Veränderung“ (Artikel 18, 2023/1230).
Er „bezeichnet eine vom Hersteller nicht vorgesehene oder geplante physische oder digitale Veränderung einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts
nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme,
welche die Sicherheit der jeweiligen Maschine oder des dazugehörigen Produkts beeinträchtigt, indem eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bestehendes Risiko erhöht“.

Diese Begriffsdefinition soll Unternehmen bei der Bewertung helfen, wann eine veränderte Maschine als „neue“ Maschine im Sinne der Verordnung anzusehen ist. Liegt eine „wesentliche Veränderung“ vor, ist -wie gehabt- das  Konformitätsbewertungsverfahren der CE-Kennzeichnung für die betreffende Maschine von Neuem durchzuführen (nach Artikel 25, Absätze 2, 3, und 4).

 

Weitere Neuerungen sind unter anderem :

• Abdeckung neuer Risiken im Zusammenhang mit digitalen Technologien

• Neubewertung von Hochrisiko-Maschinen

• Verringerung papierbasierter Dokumentationsanforderungen

 

Durch die Fortschritte bei der Digitalisierung treten bei Maschinen neue Risiken auf, die von der alten Richtlinie nicht ausreichend erfasst wurden, zum Beispiel:

• Mensch-Roboter-Zusammenarbeit (Kollaborative Roboter - Cobots)

• mit dem Internet verbundene Maschinen

• Auswirkungen von Software-Updates

• autonome Maschinen und Fernüberwachungsstationen

 

Im Rahmen des kostenpflichtigen Tagesseminar, das von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr stattfindet, werden die wichtigsten Neuerungen verständlich und vor allem praxisnah erklärt.
Referent ist Dr. Oliver Kirchwehm, Geschäftsführer der SafetyKon GmbH.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 23.11.2023
    9:00 - 17:00 Uhr