Nr. 13513

Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower)

Veranstaltungsdetails

Am 16.12.2022 hat der Bundestag das „Hinweisgeberschutzgesetz“ verabschiedet. Durch dieses Gesetz sollen Hinweisgeber („Whistleblower“) von Nachteilen durch den Arbeitgeber geschützt werden, wenn sie Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften z.B. zur Bekämpfung der Geldwäsche, des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit melden oder offenlegen. Die Bundesregierung setzt damit eine Maßnahme um, die sich aus einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 ergibt. Für die Unternehmen bedeutet dieses Gesetz weiteren administrativen Aufwand.

Es sind insbesondere interne Meldestellen einzurichten, welche innerhalb vorgegebener Verfahren die Meldung bearbeiten müssen.

Die Veranstaltung wird die wesentlichen Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes darstellen und insbesondere die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis aufzeigen.

Referent ist Herr Dr. Thomas Daum von der Kanzlei Schrade und Partner in Singen.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten