Handel

Regelung für Verpackungen und Plastiktüten

Verpackungen und Plastiktüten

Jeder Händler, der Verpackungen wie Plastiktüten oder Verpackungsmaterial für Pakete in Verkehr bringt, muss das Verpackungsgesetz beachten. 
Das Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG neu seit 1. Januar 2019) ist es, dass sich jeder, der verpackte Waren für private Endverbraucher  in Verkehr bringt, an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt. Die Beteiligung am Entsorgungssystem bedeutet, dass man für die Entsorgungskosten aufkommen muss. 
Die Beteiligungspflicht an dualen Entsorgungssystemen gilt wie bisher „nur“ für Verkaufsverpackungen und bei diesen „nur“ für diejenigen mit der Zielgruppe „private Endverbraucher“.
Für den Internethändler und für den stationäre Händler, der neben Versandverpackungen auch Plastiktüten in Verkehr bringt ist die Registrierung im Verpackungsregister erforderlich  https://www.verpackungsregister.org/ Zusätzlich muss die Kontaktaufnahme zu einem der gelisteten Entsorger erfolgen. Weitere Information zum § 9 Abs. 1 VerpackG der verpflichtende Registrierungspflicht finden Sie hier: Neues Verpackungsgesetz ab 1. Jan. 2019
Achtung: Ab Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen. Die Änderung des Verpackungsgesetzes ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, um unsere Umwelt vor Plastikmüll zu schützen. Das Gesetz wurde am 8. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/dunne-plastiktueten-verboten-1688818
 
Ein Internethändler ist bereits ein Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes. Somit steht man als Internethändler in der Verantwortung und muss die in Umlauf gebrachten Verpackungen der Wiederverwertung zuführen. Dadurch entsteht die Verpflichtung, sich an einem sog. dualen System zu beteiligen. Diese Verpflichtung ist nicht neu und war schon in der bisherigen Verpackungsverordnung zu finden.
Neu ist die nach § 9 Abs. 1 VerpackG verpflichtende Registrierungspflicht. Weitere Informationen finden Sie hier.