Nr. 5151260
Handel und Tourismus

E-Commerce

Recht und Steuern

Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert, muss nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in einem sogenannten Impressum Informationen zu seiner Identität geben.

Recht und Steuern

Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr.