Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert, muss nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in einem sogenannten Impressum Informationen zu seiner Identität geben.
Recht und Steuern
E-Commerce-Recht – Impressum und Datenschutz
Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr.