Verkaufsoffene Sonntage in der Region

Das baden-württembergische Ladenöffnungsgesetz gestattet pro Kommune jährlich maximal drei verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Hier dürfen die Geschäfte fünf zusammenhängende Stunden öffnen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Eine Pflicht zur Öffnung der Geschäfte an den verkaufsoffenen Sonntagen besteht nicht. Je mehr Geschäfte den verkaufsoffenen Sonntag jedoch nutzen, umso attraktiver ist der jeweilige Standort für Kundinnen und Kunden, Bewohnende, Touristinnen und Touristen.
Nicht zugelassen für ein Sonntags-Shopping sind zum Beispiel die Adventssonntage und die Feiertage im Dezember.

Übersicht über die geplanten verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2025

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Landkreis Konstanz
Ortschaft Termin / Anlass
Singen
09. November 2025
Martinimarkt
Landkreis Lörrach
Ortschaft Termin / Anlass
Landkreis Waldshut
Ortschaft Termin / Anlass

Tiengen
09. November 2025
Verkaufsoffener Sonntag mit Foodtruck-Festival