Existenzgründung und Unternehmensförderung

Formale Schritte bei Existenzgründungen

Was ist zu tun?
Was ist zu beachten?
Wer agiert?

Gewerbe-
anmeldung


beim Gewerbeamt der Stadt bzw.
beim Bürgermeisteramt
der Gemeinde
in der die gewerbliche Tätigkeit betrieben werden soll



(freiberufliche Tätigkeiten
keine Gewerbean-
meldung)

für bestimmte Tätigkeiten sind besondere Erlaubnispflichten zu beachten: z.B. für
- Gastronomiebetriebe
- Finanzdienstleister
- Verkehrsbetriebe
- Reisegewerbe
- Bewachungsgewerbe
- etc.
im Handwerk gem. HWO bei gefahrgeneigten Gewerken Meisterprüfung erforderlich

Anmeldung direkt beim Finanzamt

Gründer/-in











Gründer/-in

Anmeldung beim Finanzamt
(Betriebsfinanzamt - Sitz des Unternehmens)

Betriebseröffnungsbogen ausfüllen mit Angaben zur/zum
- Person
- Rechtsform
- Eröffnungszeitpunkt
- Höhe der geplanten Umsätze / Betriebsergebnisse
- Erteilung der Steuernummer

Gewerbeamt
(für gewerbliche Tätige)

Berufsgenossen-
schaft (BG)

(Versicherung gegen Berufsunfalle und Berufskrankheiten)

Anmeldung für die
Pflichtversicherung (mit Mitarbeitern) bzw. freiwillige Versicherung, je nach Satzung der BG

Gewerbeamt
(für gewerbliche Tätige)

Absicherung des Unternehmers und
des Unternehmens
(privat/betrieblich)

Abschluss notwendiger Versicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung; betriebl. Haftpflichtversicherung etc.

Gründer/-in

Industrie- und Handelskammer

Anmeldung bei gewerblicher Tätigkeit im Bereich Industrie, Handel, Dienstleistung, Hotel- und Gaststättengewerbe

Gewerbeamt
(für gewerbliche Tätige)

Handelsregister-
eintragung beim zuständigen Amtsgericht

- Eintragung unter bestimmten Voraussetzung (für Personen- und Kapitalgesellschaften bzw. bei Überschreiten von Umsatz- u. Betriebsergebnissen)
- freiwillige Eintragung möglich, (Achtung Kosten!)

Gründer/-in
über den Notar

Arbeitsamt, Krankenkassen

Bei Mitarbeitereinstellung

Gründer/-in