Existenzgründung und Unternehmensförderung

Fragen zu staatlichen Fördermitteln

Häufig von interessierten Gründern und Jungunternehmern an die Industrie- und Handelskammer gestellte Fragen zur Finanzierung/Förderung mit ausgearbeiteten Standardantworten:
1. Ich will mich selbständig machen. Welche Fördermittel gibt es?
- Öffentliche Finanzierungshilfen gibt es in Form von Krediten, Zuschüssen und Bürgschaften
Grundvoraussetzungen für die Beantragung: ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragstellers, Vorlage eines vollständigen Gründungskonzeptes (Businessplan) (siehe auch Frage Nr. 14)
- Die meisten Fördermittel werden nur bei Gründung einer Vollexistenz gewährt
2. Wann und wo müssen Förderkredite beantragt werden?
- Darlehen werden in der Regel über Kreditinstitute (Hausbank = Kreditinstitut mit regionalem Bezug zum Investitionsstandort) beantragt
- Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (siehe auch Frage Nr. 11)
- Länderspezifische Besonderheiten beachten
3. Was wird zur Existenzgründung gefördert?
- Die meisten Förderprogramme finanzieren Anschaffungen (Sachinvestitionen),
aber auch die Finanzierung von laufenden Kosten ist möglich ("Betriebsmittel")
4. Brauche ich für diese Kredite Sicherheiten und Eigenkapital?
- Auch für Fördermittel muss man bankübliche Sicherheiten anbieten; sollten Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sein, können öffentliche Bürgschaften oder Haftungsfreistellungen beantragt werden (Abwicklung ebenfalls über Hausbank)
- beim ERP-Kapital für Gründung wird ein Eigenmittelanteil von 15 Prozent gefordert
5. Welche Fördermittel gibt es speziell für Arbeitslose?
- Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit (Antrag bei der regional zuständigen Agentur stellen, notwendige Stellungnahme wird ggf. von der IHK erstellt)
- Einstiegsgeld bei Gründung aus ALG II (Antrag bei Job-Center/ARGE stellen)
6. Ich mache mich selbständig und möchte gleich einen Mitarbeiter einstellen. Bekomme ich dafür eine Förderung?
- LBei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
- Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsgentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.
- Das KfW-Existenzgründungsprogramm finanziert u.a. die Schaffung von Arbeitsplätzen (Kredit)
7. Gibt es besondere EU-Mittel für Existenzgründer?
- Nein, die meisten Bundes- und Landesprogramme sind aus Mitteln der EU kofinanziert
8. Ich war schon einmal selbständig und will mich jetzt wieder selbständig machen. Wird eine erneute Existenzgründung gefördert?
- Ja, auch erneute Gründungen werden gefördert.
9. Welche Arten der Gründung werden gefördert?
Es werden
- Neugründungen, auch als Franchisenehmer,
- tätige Beteiligungen (= Beteiligung am Gesellschaftskapital mind. 10 % + Geschäftsführungsbefugnis) und
- Übernahmen gefördert
10. Gibt es Förderungen nur bei der Gründung oder auch später?
- Gefördert werden Gründungen, aber auch sog. Existenzfestigungen innerhalb bestimmter Fristen nach Gründung. Ein Check, ob Fördermittel benötigt werden, sollte sinnvoller Weise vor Ablauf von 24 Monaten, spätestens aber nach 8 Jahren nach der Gründung erfolgen
11. Ich habe mein Gewerbe schon angemeldet. Kann ich jetzt noch Förderkredite beantragen?
- Ja, die reine Gewerbeanmeldung ist nicht förderschädlich. Wenn allerdings Investitionen schon beauftragt sind (und z. B. das Geld jetzt knapp wird), gibt es hierfür keine Fördermittel mehr.
Grundsatz: Zuerst Fördermittel beantragen, dann Investitionen beauftragen.
12. Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Förderkredite?
- Nein
13. Ich möchte einen Unternehmensberater beauftragen, mein Konzept zu erstellen/bearbeiten. Kann ich dafür einen Zuschuss bekommen?
- Ja, im Rahmen der Beratungsförderung für Gründerinnen und Gründer fördert das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch einen freiberuflichen Experten. Damit wird eine intensive Betreuung bei der Entscheidungsfindung und Gestaltung in der Gründungsphase sichergestellt.
Nach erfolgter Gründung bzw. Übernahme werden begleitende Beratungen im Bundesprogramm "Gründercoaching Deutschland" gefördert. Antrag bei der IHK als Regionalpartner der KfW.
14. Welche Unterlagen brauche ich, um Fördermittel zu beantragen?
Es ist ein vollständiges Unternehmenskonzept (businessplan) erforderlich, das Auskunft gibt zu: Gründerperson, Unternehmensidee, Marktplanung, Standort- und Personalplanung, Unternehmerlohn, Kapitalbedarfsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung
15. Ich möchte mich selbständig machen und habe gehört, dass die IHK Kredite für Existenzgründer vergibt. Stimmt das?
- Nein. IHKs vergeben keine Kredite. Öffentliche Finanzierungshilfen gibt es vom Bund und von den Ländern und sind über die Haubank zu beantragen. Die IHK gibt jedoch gerne Hilfestellung bei der Vorgehensweise.