Die IHK ist Einheitlicher Ansprechpartner

Nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten innerhalb Europas deutlich leichter werden. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Dienstleistungserbringern aus dem In- und Ausland bilden die sog. "Einheitlichen Ansprechpartner".
Neben den dienstleistungsrelevanten Kammern (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der freien Berufe) können auch Landkreise und Stadtkreise Baden-Württembergs diese Aufgabe verbindlich als Einheitlicher Ansprechpartner ausüben.
In der Region Hochrhein-Bodensee übernehmen die IHK, die Handwerkskammern Konstanz und Freiburg sowie die Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners. Für Existenzgründer und Unternehmen stehen in der IHK-Region daher zusammen 6 Institutionen bereit. Entsprechend werden in enger Kooperation die neu gestellten Aufgaben reibungslos bearbeitet.