Verkehr und Logistik
Schienenpersonenverkehr
Gemeinsam mit einer leistungsfähigen Schieneninfrastruktur ist der Schienenpersonenverkehr eine tragende Säule der regionalen Wirtschaft. Der Nah- und Fernverkehr sichern die Erreichbarkeit von Unternehmen, Arbeitskräften, Kunden und Geschäftspartnern. Die Qualität, Zuverlässigkeit und Taktung der Angebote wirken sich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts aus. Über die bestehenden Fahrplankonferenzen können Unternehmen ihre Anforderungen gezielt einbringen. Die IHK unterstützt diesen Prozess und stärkt damit die Mobilitätsbedingungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Region Hochrhein-Bodensee.
Für Unternehmen erfüllt der Schienenpersonenverkehr mehrere zentrale Funktionen:
- Erweiterung des Arbeitsmarkts
Ein attraktives Angebot im Schienenpersonennahverkehr ermöglicht Beschäftigten eine verlässliche Anbindung aus dem Umland und unterstützt damit die Fachkräftesicherung. - Überregionale Vernetzung
Der Schienenpersonenfernverkehr verbindet Wirtschaftsregionen schnell und direkt miteinander und erleichtert Geschäftsreisen, Kundenkontakte und Kooperationen. - Standortattraktivität
Gute Schienenanbindungen steigern die Attraktivität von Gewerbe- und Industriestandorten für Investitionen. - Nachhaltige Mobilität
Der Schienenverkehr ist ein wichtiger Bestandteil klimafreundlicher Mobilitätsstrategien von Unternehmen und Regionen.
SPNV und SPFV – kurz erklärt
Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) umfasst Regionalbahnen (RB), Regionalexpresslinien (RE) und S-Bahnen für kurze bis mittlere Distanzen. Er dient der regionalen Erschließung und der Anbindung an Oberzentren sowie an den Fernverkehr.
Der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) verbindet größere Städte und Wirtschaftsregionen über längere Distanzen, insbesondere durch Intercity-Express- (ICE), Intercity- (IC) und Eurocity-Verbindungen (EC) innerhalb Deutschlands und ins europäische Ausland.
Zuständigkeiten
Der SPNV liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bestellung und Finanzierung erfolgen über die jeweiligen Aufgabenträger. In Baden-Württemberg nimmt diese Aufgabe die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) wahr. Die NVBW handelt im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Der SPFV wird eigenwirtschaftlich von Eisenbahnverkehrsunternehmen, insbesondere der Deutschen Bahn, erbracht. Der Bund verantwortet die Schieneninfrastruktur und setzt über das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen. Auf europäischer Ebene prägt die EU den Rechtsrahmen des Schienenverkehrs.
Fahrplankonferenzen
Zur Abstimmung und Weiterentwicklung der Angebote bestehen feste Beteiligungsformate:
- Regionale Fahrplankonferenzen (SPNV)
Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres veranstaltet die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) Fahrplankonferenzen in den einzelnen Regionen. Partner bei diesen regionalen Konferenzen sind die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg. Zu den Teilnehmern gehören die Landkreise als Aufgabenträger für den Busverkehr, die Verkehrsverbünde, die Regionalverbände, Kommunen und Verkehrsunternehmen sowie die Fahrgastverbände der jeweiligen Region. Teilweise sind auch der Tourismusverband und einzelne sachkundige Bürger vertreten. Im Rahmen dieser Konferenzen steht der Rückblick auf den im Dezember erfolgten Fahrplanwechsel im Fokus. Dabei werden erste Erfahrungen mit dem aktuellen Jahresfahrplan diskutiert. Zusätzlich können die Beteiligten Fahrplananträge für den kommenden Jahresfahrplan stellen. - Landesfahrplankonferenzen (SPFV)
Zwei Mal jährlich finden Landesfahrplankonferenzen mit der Deutschen Bahn statt. In diesen werden der Fernverkehrsfahrplan sowie regionale Anforderungen erörtert.
Rolle der Industrie- und Handelskammer
Unternehmen können ihre Hinweise, Änderungswünsche oder Ergänzungen zu bestehenden Fahrplänen an ihre zuständige Industrie- und Handelskammer herantragen. Diese bündelt die Rückmeldungen der regionalen Wirtschaft, bewertet sie aus Standort- und Unternehmenssicht und bringt sie in die jeweiligen Fahrplankonferenzen ein.
Damit übernimmt die IHK eine vermittelnde Rolle zwischen Unternehmen, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen und trägt dazu bei, wirtschaftliche Belange frühzeitig in die Fahrplangestaltung einzubeziehen.
Wie können Unternehmen mitwirken?
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Wettbewerb um die klügsten Köpfe ist die Erreichbarkeit von Unternehmen mit dem ÖPNV oftmals entscheidend. Daneben ist die Anbindung von Unternehmen in Gewerbegebieten in den Tagesrandzeiten häufig unzureichend.
Über die Fahrplankonferenzen haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fahrplanwünsche über die IHK an die Verantwortlichen der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, der Deutschen Bahn, der Verkehrsverbünde und anderer Verkehrsunternehmen heranzutragen. Unternehmen können sich in Form der unten beschriebenen Fahrplananträge (regional bzw. landesweit) beteiligen.
Fahrplanantrag zur regionalen Fahrplankonferenz (SPNV)
Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge für den nächsten Jahresfahrplan für den Nahverkehr (RB, RE, S-Bahn) einzureichen. Diese werden dann bei der jährlichen regionalen Fahrplankonferenz vorgetragen. Die IHK vertritt dabei die Interessen der regionalen Unternehmen.
Ziel dieser Konferenz ist es, Verbesserungen beim Fahrplanangebot des Schienenpersonennahverkehrs zu diskutieren und umzusetzen. Die Konferenz wird von der NVBW zu Beginn eines jeden Kalenderjahres veranstaltet. Die NVBW ist eine landeseigene Tochtergesellschaft, die den Schienenpersonennahverkehr für nahezu ganz Baden-Württemberg bestellt. An der Konferenz nehmen vor allem die Aufgabenträger und Unternehmen des regionalen Schienenpersonennahverkehrs sowie des Busverkehrs teil, sodass mit den betroffenen Verkehrsträgern direkt diskutiert werden kann.
Fahrplananträge für den Nahverkehr (RB, RE, S-Bahn) können formlos per E-Mail an die IHK Hochrhein-Bodensee oder direkt an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg info@nvbw.de gerichtet werden.
Fahrplanantrag zur Landesfahrplankonferenz (SPFV)
Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge für den Schienenpersonenfernverkehr einzureichen. Diese werden im Rahmen der Landesfahrplankonferenz vorgetragen. Diese findet zweimal im Jahr statt, um unter der Leitung des Verkehrsministeriums gemeinsam mit der Deutschen Bahn, Wirtschaftsvertretern und Landesverbänden den künftigen Fahrplan zu diskutieren. Auch hier vertritt die IHK Hochrhein-Bodensee die Interessen der regionalen Unternehmen.
Nächster Termin Landesfahrplankonferenz: Donnerstag, 22. Oktober 2026 (IHK Ulm)
Einreichung der Anträge für den Fernverkehrsplan 2028: bis spätestens 22. September 2026 per E-Mail
Einreichung der Anträge für den Fernverkehrsplan 2028: bis spätestens 22. September 2026 per E-Mail
