Verkehr und Logistik
Mehr Verkehrssicherheit durch Abbiegeassistenzsysteme
Rechtsabbiegeassistenten (Abbiegeassistenzsysteme, AAS) erhöhen die Verkehrssicherheit, insbesondere zum Schutz von Radfahrenden und Fußgängern im toten Winkel. Für Unternehmen mit Nutzfahrzeugflotten sind zwei Fragen entscheidend: Welche Pflichten gelten? Und welche Förderung gibt es aktuell für die Nachrüstung?
Rechtlicher Rahmen (EU & Deutschland)
EU-Verordnung (EU) 2019/2144 („General Safety Regulation“)
- Seit 06.07.2022: AAS sind für alle neuen Fahrzeugtypen der Klassen M2, M3, N2, N3 verpflichtend.
- Seit 07.07.2024: AAS sind für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen verpflichtend – unabhängig vom Typjahr.
Deutschland-spezifisch (Lang‑Lkw)
- Seit Juli 2020: AAS‑Pflicht bei neu zugelassenen Lang‑Lkw.
- Seit 01.07.2022: Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Lang‑Lkw.
Betroffene Fahrzeugklassen:
Im Rahmen der EU-Vorgaben sind Lkw über 3,5 t (N2/N3) und Busse ab neun Sitzplätzen (M2/M3) bei Neuzulassungen seit Juli 2024 pflichtig. Leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t (N1) sind derzeit nicht von der Pflicht erfasst, eine freiwillige Ausrüstung ist jedoch möglich.
Im Rahmen der EU-Vorgaben sind Lkw über 3,5 t (N2/N3) und Busse ab neun Sitzplätzen (M2/M3) bei Neuzulassungen seit Juli 2024 pflichtig. Leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t (N1) sind derzeit nicht von der Pflicht erfasst, eine freiwillige Ausrüstung ist jedoch möglich.
Förderung zur Nachrüstung (BALM)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat in den vergangenen Jahren das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme (AAS)“ zur finanziellen Unterstützung der Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen angeboten. Ziel des Programms ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen zu fördern. Förderfähig sind dabei insbesondere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen, sofern sie gewerblich, freiberuflich, gemeinnützig oder öffentlich‑rechtlich betrieben werden.
Da Förderprogramme in regelmäßigen Abständen neu aufgelegt, angepasst oder pausiert werden können, sind Zeitpunkt, Budget, Förderbedingungen und Antragsfristen nicht dauerhaft gleich. Unternehmen sollten sich deshalb stets direkt über die Website des BALM über aktuelle Förderaufrufe, Antragsfristen und detaillierte Richtlinien informieren. Dort veröffentlicht das BALM jeweils die gültigen Unterlagen, Voraussetzungen und Formulare für die Teilnahme an laufenden Förderperioden.
Praktische Empfehlungen für Fuhrparkverantwortliche
- Fahrzeugbestand prüfen:
Welche Bestandsfahrzeuge > 3,5 t bzw. Busse ab 9 Sitzplätzen ohne AAS kommen für eine Nachrüstung infrage? (Neuzulassungen ab 07.07.2024 sind in der Regel nicht förderfähig.) - Systemwahl:
Nur zugelassene/konforme AAS einsetzen (BALM‑FAQs/Unterlagen beachten). - Unterlagen vorbereiten:
Angebots-/Kostennachweise, Fahrzeugpapiere, ggf. Vollmachts‑Kontrollformular für Bevollmächtigte frühzeitig parat halten. Keinen Vertrag vor Antragstellung abschließen. - Termin überwachen:
Antragsstart im Kalender markieren; rechtzeitig im BALM‑Portal registrieren und Formulare im Vorfeld durchgehen.
