Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und Modernisierung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland.
Was sind die Voraussetzungen:
Die Ladeinfrastruktur soll auf einer Stellfläche in Deutschland errichtet werden.
Es wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen (bspw. kein Vertragsschluss).
Die angestrebte Ladeinfrastruktur soll mindestens 12/6 öffentlich zugänglich sein.
Die Ladeinfrastruktur soll auf einer Stellfläche in Deutschland errichtet werden.
Es wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen (bspw. kein Vertragsschluss).
Die angestrebte Ladeinfrastruktur soll mindestens 12/6 öffentlich zugänglich sein.
Weitere Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie und den dazugehörigen Aufrufen.
Wie stelle ich einen Antrag:
Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Förderportal des Bundes easy-Online möglich. Eine detaillierte Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier.
Ihr Antrag gilt jedoch erst als vollständig, wenn das aus easy-Online erzeugte Dokument vom Bevollmächtigten unterschrieben nebst folgenden Erklärungen im Original postalisch bei uns eingegangen ist.
Die Frist für die postalische Einreichung der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Förderaufruf.
Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Förderportal des Bundes easy-Online möglich. Eine detaillierte Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier.
Ihr Antrag gilt jedoch erst als vollständig, wenn das aus easy-Online erzeugte Dokument vom Bevollmächtigten unterschrieben nebst folgenden Erklärungen im Original postalisch bei uns eingegangen ist.
Die Frist für die postalische Einreichung der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Förderaufruf.
Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.