Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Mit der Zweiten Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte vom 12. Juli 2021 (nachfolgend Richtlinie „Erneuerung Nutzfahrzeugflotte 3.0“) bietet das Bundesamt weiterhin im Auftrag des BMVI nunmehr die Erweiterung und Fortführung unter der Bezeichnung „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0 (ENF 3.0)“ an.
Zweck des Programms ist es, durch einen finanziellen Zuschuss einen Anreiz zu schaffen für den Austausch der Bestandsflotte schwerer Nutzfahrzeuge zugunsten moderner Fahrzeuge mit
  • Elektro- und Wasserstoffantrieb oder
  • konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI
sofern diese die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuguntergruppe unterschreiten.
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ und den Ausführungen in der Rubrik -Flottenerneuerung -Nutzfahrzeugflotte 3.0 -Informationen zum Verfahren.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs beim Bundesamt für Güterverkehr bearbeitet. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr über das eService-Portal ab dem 26.07.2021 um 09:00 Uhr möglich.
Sollten Sie noch nicht über ein Konto zum eService-Portal verfügen, so steht Ihnen dort eine Kurzanleitung zur Umsetzung der Anmeldeschritte zur Verfügung.
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr
August 2021