Fachkundeprüfung

Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr?

Wenn Sie als Unternehmer/-in im Taxen- und Mietwagenbereich tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde. Dies ist im Landkreis (LK) Lörrach das Landratsamt Lörrach, im LK Waldshut das Landratsamt Waldshut und im LK Konstanz das Landratsamt Konstanz. Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und die Prüfungsordnung der zuständigen IHK.

2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?

Bei der Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, Sie können eine Fachkundeprüfung bei der IHK Hochrhein-Bodensee nur ablegen, wenn Sie ihren Wohnsitz in den Landkreisen Lörrach, Waldshut oder Konstanz haben. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an. Die IHK Hochrhein-Bodensee hat die Organisation und Durchführung der Prüfungen an die IHK Reutlingen übertragen. 

3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?

Für das Bestehen der Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr sind umfassende Fachkenntnisse erforderlich. Sie sollten sich daher nur nach gründlicher Vorbereitung zu einer Prüfung anmelden. Eine bestimmte Vorbereitung oder Schulung ist nicht vorgeschrieben. Neben der selbstständigen Vorbereitung (unverbindliche Literaturliste) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB) bieten Weiterbildungseinrichtungen Vorbereitungskurse an, die Sie nutzen können. Mittlerweile gibt es E-Learning Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Schulungsveranstaltern. Eine Liste mit Veranstaltern finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 501 KB). Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Reihenfolge einer Empfehlung dar. Die Veranstalter werden von der IHK vorab nicht überprüft oder besonders zugelassen.

4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?

Der Rahmenstoffplan (Orientierungsrahmen) der PBZugV listet alle Sachgebiete auf, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
  • Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Da die IHK Hochrhein-Bodensee die Prüfungsorganisation und -durchführung an die IHK Reutlingen übertragen hat, erfolgt die Anmeldung über das online Anmeldeformular der IHK Reutlingen. Die Prüfungstermine finden vierteljährlich in Schopfheim statt. 
Stellen Sie bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie am Tag des Prüfungstermins tatsächlich Zeit haben.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst nach Zahlungseingang der Prüfungsgebühr berücksichtigt werden kann. Den Gebührenbescheid mit der Kontoverbindung erhalten Sie nach ihrer verbindlichen Anmeldung.

6. Weitere Informationen zur Prüfung 

Weitere detaillierte Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei der IHK Reutlingen
Tel: 07121 201 190
Stand: Januar 2024