Brexit-Readiness-Maßnahmen für den Straßenverkehr
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten gebeten, die relevanten Stakeholder noch einmal explizit und gesondert auf die Brexit-Readiness-Maßnahmen der EU hinzuweisen. Bei den Readiness-Maßnahmen handelt es sich um solche, die in jedem Fall - also auch im Falle einer erfolgreichen Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bis zum 1. Januar 2021 - vorgenommen werden müssen.